Debatte um Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe
Wegen der anhaltenden Vogelgrippe-Ausbrüche auch in Hühner- und Gänsefarmen ordnen erste Bundesländer Stallpflicht für Geflügel an. In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden die Landkreise darüber - noch.
Wegen der fortwährenden Gefahr, dass die Geflügelpest weitere Tierhaltungen erfasst, haben erste Bundesländer Stallpflicht für Nutztiere angeordnet. In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden darüber weiterhin die Landkreise. (Illustration) Julian Stratenschulte/dpa
© Julian Stratenschulte/dpa
Nachdem das Saarland und auch Hamburg als erste Bundesländer zur Eindämmung der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet haben, werden auch in Mecklenburg-Vorpommern Forderungen danach lauter. „Angesichts des Ausmaßes der Ausbreitung der Vogelgrippe ist ein Aufstallungsgebot zwingend notwendig. Nur so kann der Schutz der Nutztierbestände und damit die wirtschaftliche Existenz der Geflügelhalter gesichert werden“, betonte der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Diener.
Allerdings müsse es praxistaugliche Ausnahmen für die Enten- und Gänsehaltung geben, schränkte der Oppositionspolitiker ein. Denn viele dieser Betriebe verfügten am Ende der Mastperiode nicht über ausreichend Stallkapazitäten, um die Tiere dort unterzubringen.
Entscheidung über Stallpflicht liegt in MV bei Landkreisen
Darauf hatte auch Landes-Agrarminister Till Backhaus (SPD) verwiesen. „Enten und Gänse sind Wassergeflügel und stehen jetzt kurz vor Schlachtung. Die kann man nicht so einfach einsperren“, sagte der Minister. Bei Puten und Hühner sei das eher möglich. Den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten sei daher die Empfehlung gegeben worden, nach einer individuellen Risikobewertung über eine regionale Stallpflicht zu entscheiden.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, in dem die Geflügelpest in zwei großen Tierhaltungen ausgebrochen war, ordnete bereits Stallpflicht für alle Betriebe mit 5.000 und mehr Tieren an. CDU-Politiker Diener nannte es unverständlich, dass die Zuständigkeit dafür auf der Ebene der Landkreise bei den Veterinärämtern liege und nicht das Land darüber entscheide.
Landespolitiker befürworten Impfung gegen Vogelgrippe
Backhaus hatte sich zudem dafür ausgesprochen, den bereits entwickelten Impfstoff gegen die Vogelgrippe auch in Deutschland anzuwenden, zumindest in Regionen mit akutem Infektionsgeschehen. Dem pflichtete Diener bei: „Eine flächendeckende Impfung würde die Gefahr eines Eintrages der Vogelgrippe in Nutztierbestände erheblich verringern und so die Tötung von tausenden Tieren verhindern“, sagte Diener.
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald stieg die Zahl der seit Anfang September erfassten Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen bundesweit auf 35. Täglich würden neue Fälle gemeldet, das Infektionsgeschehen sei weiterhin sehr dynamisch, sagte eine Sprecherin des Instituts für Tiergesundheit. Besonders betroffen seien weiterhin Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Zahl der vorsorglich getöteten Tiere liege bundesweit inzwischen deutlich über 500.000.
Zum Schutz vor der Geflügelpest haben erste Bundesländer Stallpflicht für Nutztiere angeordnet. Bei Gänsen und Enten halten Fachleute das für schwer umsetzbar. (Illustration) Matthias Bein/dpa
© Matthias Bein/dpa
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts sind immer Geflügelhaltungen in Deutschland von der Geflügelpest betroffen. (Symbolbild).Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa