Vogelgrippe: Betrieb muss Zehntausende Tiere töten
Trotz strenger Regeln breitet sich die Vogelgrippe weiter aus. Nun gibt es einen ersten Verdacht in einem Betrieb in Sachsen-Anhalt - 40.000 Hennen müssen sterben.
Die Vogelgrippe breitet sich in Sachsen-Anhalt immer weiter aus. Auch in anderen Regionen hatte es in den vergangenen Tagen bestätigte Fälle gegeben. (Symbolbild)Ebrahim Noroozi/AP/dpa
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Wegen eines Verdachts auf Vogelgrippe sollen in einem Betrieb im Landkreis Mansfeld-Südharz Zehntausende Tiere getötet werden. Entsprechend den Vorgaben müsse das Veterinäramt die Tötung des gesamten Bestandes des Legehennenbetriebs mit rund 40.000 Tieren anordnen, teilte der Landkreis mit. Eine Spezialfirma sei damit beauftragt worden.
Sollte der Verdacht vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden, müsse außerdem eine Sperrzone eingerichtet werden. Vorbereitungen dafür liefen bereits, erklärte der Landkreis. Erzeugnisse wie Fleisch oder Eier aus dieser Zone dürften dann nicht mehr verkauft oder anderweitig in Umlauf gebracht werden.
Über 1.500 tote Kraniche am Stausee Kelbra
Vor einigen Tagen waren am Stausee in Kelbra im Landkreis Mansfeld-Südharz an der Grenze zu Thüringen die ersten toten Vögel gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte bestätigt, dass sie an dem H5N1-Virus - also Vogelgrippe - verstorben waren.
Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit. Umgangssprachlich wird sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen.
Seit dem Ausbruch seien am Stausee auf sachsen-anhaltischer Seite bislang mehr als 1.500 tote Kraniche eingesammelt worden, hieß es. Das Areal um den See darf derzeit nicht betreten oder befahren werden. Seit einigen Tagen gilt im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz eine Stallpflicht. Betroffen seien dort mehr als 4.000 Halterinnen und Halter von Geflügel.
Verdachtsfälle in anderen Regionen bestätigt
Auch in anderen Regionen hatte es in den vergangenen Tagen bestätigte Fälle oder Verdachtsfälle gegeben. Unter anderem ist im Biosphärenreservat Drömling im Landkreis Börde ein Verdacht zwischenzeitlich amtlich festgestellt worden. Zuletzt hatten die Stadt Magdeburg und der Landkreis Jerichower Land eine Stallpflicht erlassen. Sie gilt auch schon in anderen Regionen. Außerdem gilt vielerorts ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben.
Nach Angaben der Stadt Magdeburg bedeutet eine Stallpflicht, dass Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten ist. Wer einen kranken oder toten Wildvogel sieht, solle ihn nicht berühren und das Gesundheits- und Veterinäramt informieren, hieß es.