Borken
Schulleiter erhält trotz Strafbefehl weiter die vollen Bezüge
Ein Jahr nach seiner Abberufung erhält ein Schulleiter aus dem Kreis Borken weiterhin volle Bezüge. Trotz eines Strafbefehls wegen Geheimnisverrats, bei dem er seinem Kind die Musterlösung einer Abiturklausur zugänglich gemacht hat, bleibt seine Besoldung unverändert, weil das interne Disziplinarverfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen ist.