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Neue Regeln für PV-Anlagen geplant: Jetzt noch zuschlagen?

Wer noch 2026 eine PV-Anlage installiert, kann sich die bisherige, 20 Jahre andauernde Einspeisevergütung sichern. Ab 2027 sollen neue Regeln gelten. Sollte man sich jetzt beeilen? Experten geben Rat.

Von Christoph Jänsch, dpa

14.08.2026

PV-Anlagen können sich auch bei Installation ab dem 1. Januar 2027 noch lohnen - insbesondere dann, wenn ein Großteil des produzierten Stroms selbst verbraucht wird.picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

PV-Anlagen können sich auch bei Installation ab dem 1. Januar 2027 noch lohnen - insbesondere dann, wenn ein Großteil des produzierten Stroms selbst verbraucht wird.picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

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Wer mit dem Gedanken spielt, eine Solaranlage auf dem Dach, der Garage oder an der Fassade seines Eigenheims zu installieren, sollte die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Blick behalten. Denn zum Jahreswechsel sollen neue Regeln in Kraft treten, die insbesondere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisung überschüssigen Solarstroms verändern - nicht unbedingt zum Vorteil von Anlagenbetreibern.

Die Frage ist also: Ist es sinnvoll, bis Dezember noch fix eine PV-Anlage zu installieren? Wir gehen dieser Frage auf den Grund und liefern die wichtigsten Informationen rund um die geplante Änderung.

Was soll sich durch die geplante Reform konkret ändern?

Die Bundesregierung will sich bei der Förderung von Photovoltaik künftig mehr auf große Freiflächenanlagen konzentrieren, weil diese kosteneffizienter arbeiten sollen. Für kleine Anlagen unter 25 Kilowatt Peakleistung, wie sie die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher rund um ihr Haus installieren, soll es darum ab dem 1. Januar 2027 keine dauerhafte Förderung mehr geben. 

Wer seine PV-Anlage nach diesem Stichtag installiert, soll für eingespeisten Solarstrom in einer Übergangszeit lediglich drei Jahre lang eine sogenannte Übergangszahlung bekommen, die deutlich unter den bisher garantierten Vergütungssätzen liegt. Sie soll - je nach Modell - bei rund 5,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) ins Netz eingespeisten Stroms liegen. Anschließend soll überschüssiger Strom direkt vermarktet und dann zum jeweils aktuellen Börsenstrompreis vergütet werden.

Bislang konnten Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber über 20 Jahre hinweg mit einer garantierten Einspeisevergütung ihres überschüssigen Stroms kalkulieren. Aktuell liegt diese bei Teileinspeisung für Anlagen bis 10 kW Peakleistung bei maximal 7,7 Cent je kWh. Mit zunehmender Anlagengröße sinkt die Vergütung. 

Allerdings: Bislang hat sich das Bundeskabinett lediglich auf den entsprechenden Gesetzentwurf verständigt. Jetzt muss dieser noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Ist es bei der Aussicht sinnvoll, noch schnell bis Jahresende eine ohnehin geplante Solaranlage zu installieren?

„Wer sowieso schon in der Planung einer eigenen PV-Anlage steckt und vielleicht auch schon Angebote von Installationsfirmen eingeholt hat, dem bietet die geplante Neuregelung einen finanziellen Anreiz, die Inbetriebnahme, wenn möglich, noch bis Jahresende 2026 über die Bühne zu bringen“, sagt Robin Knies von der Stiftung Warentest. Denn nur so sichert man sich in jedem Fall noch die garantierte staatliche Einspeisevergütung für 20 Jahre.

Knies schätzt, dass sich die Netzeinspeisung - für all jene, die ihren PV-Strom nicht selbst verbrauchen können - für ab dem kommenden Jahr installierte Anlagen weniger lohnt, sofern der Gesetzentwurf in seiner geplanten Form in Kraft tritt. Zudem nimmt die Planungsunsicherheit zu. Denn welchen Erlös der direkt vermarktete Strom bringen wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen.

Nur so viel: Sollte sich herausstellen, dass mit der Direktvermarktung höhere Erträge zu erzielen sind als mit der garantierten Einspeisevergütung, sollen Betreiber, deren Anlagen noch bis Jahresende ans Netz gehen, jederzeit auf diese Vergütungsform wechseln können. Darauf weist Energieexperte Benjamin Weigl vom Ratgeberportal „Finanztip“ hin. „Dieser Weg steht immer offen“, sagt er. Andersrum gilt das allerdings nicht. Die Einspeisevergütung kann man sich also bei Umsetzung der Pläne der Bundesregierung nur noch durch eine Inbetriebnahme bis Ende des Jahres sichern.

Henner Schmidt vom Immobilienverband Deutschland (IVD) hält das aktuelle Vergütungsmodell für weniger komplex und weniger aufwendig. Dennoch rät er Verbraucherinnen und Verbrauchern davon ab, jetzt unter Zeitdruck eine vorschnelle Entscheidung zu treffen. Der Grund: „Der wirtschaftliche Nachteil einer überhastet errichteten, schlecht konfigurierten PV-Anlage kann größer sein als der vermeintliche Vorteil der garantierten Einspeisevergütung.“ 

Zumal es ohnehin schwierig werden kann, noch vor Ablauf des Jahres eine Anlage installiert zu bekommen, sofern die Planung nicht schon weit fortgeschritten ist, wie René Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu bedenken gibt.

Was sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei aller Eile, die für eine zeitnahe Installation einer PV-Anlage geboten ist, beachten?

„Wer jetzt bis zum Jahresende noch schnell eine PV-Anlage aufs Dach setzen möchte, sollte das nicht auf Kosten einer gründlichen Planung tun“, sagt Robin Knies. Von der Beschaffenheit und Ausrichtung des Dachs bis zum eigenen Stromverbrauch und der Größe des Speichers müssten viele verschiedene Faktoren einkalkuliert werden, die im Zusammenspiel nach Möglichkeit zu einer optimalen Konfiguration führen. Helfen können etwa Fachunternehmen oder die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen.

Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vorschnell den erstbesten Kaufvertrag unterschreiben, rät Benjamin Weigl. „Holen Sie verbindliche Angebote von mindestens drei, besser noch von fünf verschiedenen Fachbetrieben ein. Vergleichen Sie die Angebote.“ Die „Finanztip“-Faustformel lautet: Eine Solaranlage sollte nicht mehr als 1.600 Euro pro Kilowatt Peakleistung kosten, ein Batteriespeicher nicht mehr als 600 Euro pro Kilowattstunde.

Verbraucherschützer René Zietlow-Zahl rät zudem zur Vorsicht, falls ein Unternehmen die gesamte Zahlung noch vor Arbeitsbeginn auf einmal einfordert. Vielmehr sollte die Zahlung nach Ausführung bestimmter Arbeitsschritte abschlagsweise geleistet werden.

Was genau ist die Direktvermarktung - und wie funktioniert sie?

„Das Prinzip der Direktvermarktung besteht darin, dass Anlagenbetreiber ihren erzeugten Solarstrom an der Strombörse verkaufen“, sagt Robin Knies. „Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten sie dann eine Vergütung, die von der aktuellen Verfügbarkeit und Nachfrage abhängt.“ Abends und nachts lasse sich der Strom darum teurer verkaufen als zur Mittagszeit, wenn besonders viel Solarstrom erzeugt und eingespeist wird.

Verbraucherinnen und Verbraucher können allerdings nicht selbst an der Strombörse handeln - sie sind auf einen Dienstleister angewiesen. Dafür gibt es Knies zufolge schon heute einzelne Anbieter. Weil die nötigen Strukturen und Angebote aber noch längst nicht umfassend verfügbar sind, soll es ab 2027 die bereits erwähnte dreijährige Übergangszahlung geben. Das soll laut Knies den Zeitraum überbrücken, bis sich das System der Direktvermarktung etabliert hat. 

Wer seinen eingespeisten Strom auch schon während dieser Zeit direkt vermarkten möchte, soll Henner Schmidt zufolge zunächst noch von einem Direktvermarktungsbonus in Höhe von 1,5 Cent je Kilowattstunde (für Anlagen bis 25 kW) profitieren.

Technische Voraussetzung für die Erfassung von Ein- und Ausspeisungen sei ein Smart Meter, so Schmidt. „Heute haben noch nicht alle Betreiber kleiner privater PV-Anlagen einen solchen Smart Meter, dieser muss teilweise also erst installiert werden.“

Welche Vor- und Nachteile bietet die Direktvermarktung?

Bei cleverer Verschiebung der Einspeisezeiten in die Abendstunden könne mit der Direktvermarktung ein deutlich höherer Erlös erzielt werden, als mit der Einspeisevergütung, erklärt Benjamin Weigl. „Eine zeitliche Verschiebung der Einspeisung in die Stunden mit der höchsten Stromnachfrage entlastet zudem das Stromnetz für alle und verringert das oft teure Hochfahren fossiler Kraftwerke.“.

Allerdings ist die Direktvermarktung für privat erzeugten PV-Strom bislang nicht massentauglich. Zudem ist die Abwicklung mit dem Direktvermarkter Henner Schmidt zufolge derzeit technisch und vertraglich komplex. Und nicht nur das: Der Direktvermarkter bekommt für seine Tätigkeit einen Teil vom Kuchen ab. Diese Kosten schmälern den Erlös.

Kann eine ab Januar 2027 installierte PV-Anlage bis 25 kW angesichts der geplanten Reform trotzdem noch attraktiv sein?

„Auch ab 2027 werden kleinere PV-Anlagen meistens attraktiv bleiben“, sagt Henner Schmidt. Zumindest für all jene, die einen Großteil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen können - etwa dank Wärmepumpe, Klimaanlage oder Wallbox fürs E-Auto. Denn die Wirtschaftlichkeit einer privaten PV-Anlage liege in erster Linie darin, mit selbst erzeugtem Strom zugekauften Strom zu ersetzen - nicht darin, eine Vergütung für den eingespeisten Strom zu erhalten. 

Benjamin Weigl rechnet vor: „Legt man die typischen Anschaffungs- und Betriebskosten einer PV-Anlage auf 20 Jahre um, kostet die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom oft rund 10 Cent.“ Zugekaufter Haushaltsstrom kostet hingegen mindestens 25 Cent, oft sogar 30 Cent und mehr. „Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart also 15 bis 20 Cent auf der Stromrechnung - viel mehr als die knapp 8 Cent, die die heutige Einspeisevergütung bringt“, sagt Weigl.

Ab Januar 2027 sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Konfiguration ihrer Anlage also noch mehr als schon jetzt darauf achten, diese für einen möglichst hohen Eigenverbrauch auszulegen. Henner Schmidt rät daher, die PV-Anlage stets mit einem ausreichend dimensionierten Batteriespeicher zu versehen.

Ändert sich durch die geplante Gesetzänderung auch etwas für Balkonkraftwerke?

Nein. Balkonkraftwerke sind Benjamin Weigl zufolge von den geplanten Änderungen ausgeschlossen. Für sie lohne es sich meist ohnehin nicht, eine Einspeisevergütung zu beantragen. „Sie finanzieren sich rein durch den Eigenverbrauch des Stroms im Haushalt, und überschüssiger Strom fließt unvergütet ins Netz“, so Weigl.

Schnell sein lohnt sich? Wer ohnehin vorhatte, eine PV-Anlage auf seinem Eigenheim zu installieren, kann sich bis zum Jahreswechsel noch günstigere Konditionen sichern.picture alliance/dpa

Schnell sein lohnt sich? Wer ohnehin vorhatte, eine PV-Anlage auf seinem Eigenheim zu installieren, kann sich bis zum Jahreswechsel noch günstigere Konditionen sichern.picture alliance/dpa

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