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Jahresmeldung kommt: Prüfung ist für Rentenansprüche wichtig

Beschäftigte erhalten bis Ende Februar wichtige Dokumente für ihre Rentenunterlagen. Fallen darin Fehler auf, sind diese umgehend zu beanstanden - ehe sie sich negativ auf die Altersbezüge auswirken.

Von dpa

06.02.2026

Unbedingt prüfen: Stimmt die an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung nicht, kann sich das ungünstig auf mögliche Rentenansprüche auswirken.picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Unbedingt prüfen: Stimmt die an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung nicht, kann sich das ungünstig auf mögliche Rentenansprüche auswirken.picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

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Wer sie noch nicht erhalten hat, kann sie bis spätestens Ende Februar erwarten: die Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber ausstellt. Mit im Schlepptau ist dann die 2025 an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung. Insbesondere diese sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgfältig prüfen und aufbewahren, rät die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Denn in dem Dokument finden sich unter anderem die Angaben zur Beschäftigungsdauer sowie zur Höhe des Verdienstes. Die Korrektheit dieser Daten ist entscheidend, weil sie die spätere Rente beeinflussen. Beschäftigte sollten darum dringend kontrollieren, ob die erfassten Angaben - also der Name, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und der Bruttoverdienst - korrekt und vollumfänglich sind.

Stimmt etwas nicht, sollten Betroffene ihren jeweiligen Arbeitgeber um Korrektur bitten, da fehlerhafte Informationen sich ansonsten ungünstig auf mögliche Rentenansprüche und die spätere Rentenhöhe auswirken könnten. Um später nachweisen zu können, inwiefern Rentenbeiträge eingezahlt wurden, sollte die Jahresmeldung bis zum Renteneintritt aufbewahrt werden, rät die DRV.

Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

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