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Arbeitgeber

13,90 Euro Stundenlohn anstelle eines Taschengelds: Eine Mindestlohn-Klage für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt die Justiz. Dem Kläger geht es ums Prinzip.

Nach Bewertung der IG Metall Küste ist es nicht zu einer Annäherung gekommen. Die Gewerkschaft pocht auf ein Angebot - sonst könne es im November zu Warnstreiks kommen.