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Kosten für Haartransplantationen sind oft Privatsache, weder Krankenkasse noch Gesetzgeber beteiligen sich. Es kann aber Ausnahmen von dieser Regel geben - bei medizinischer Notwendigkeit.

Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, können sie schnell im Verantwortungsbereich von Eigentümern und Mietern landen. Wer das Laub nicht beseitigt, kann sich schadenersatzpflichtig machen.