Politik Inland

Landtag berät über Jugendkriminalität, Asyl und Sicherheit

Den Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags steht ein Abstimmungsmarathon bevor: Sie entscheiden unter anderem über mehr Sicherheit, asylrechtliche Entlastungen der Kommunen und Medienrecht.

Von dpa

05.11.2025

In seiner 105. Sitzung dieser Wahlperiode hat der nordrhein-westfälische Landtag viele wichtige Beschlüsse zu fassen: vom Asylrecht bis zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Archivbild)Henning Kaiser/dpa

In seiner 105. Sitzung dieser Wahlperiode hat der nordrhein-westfälische Landtag viele wichtige Beschlüsse zu fassen: vom Asylrecht bis zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Archivbild)Henning Kaiser/dpa

© Henning Kaiser/dpa

Die alarmierenden Befunde einer neuen Studie zur Jugendkriminalität sind heute (10.00 Uhr) Thema einer Aktuellen Stunde im Düsseldorfer Landtag. Wissenschaftler der Universität Köln hatten ihre Ergebnisse in der vergangenen Woche vorgestellt: Mögliche Ursachen für die zunehmende Kinder- und Jugendkriminalität könnten demnach gewalttätigere Eltern, gestiegene psychische Belastungen, eine geringere Selbstkontrolle und weniger Angst vor Strafen sein. Auf Antrag von FDP und AfD berät der Landtag über Konsequenzen aus den Erkenntnissen.

Verfassungsschutz-Novelle soll mehr Sicherheit bringen

Zudem soll das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz erstmals seit mehr als 30 Jahren neu gefasst und damit an die sicherheitspolitischen Herausforderungen heutiger Bedrohungslagen angepasst werden. Anlässe waren unter anderem der russische Krieg gegen die Ukraine und der islamistisch motivierte Terroranschlag im vergangenen Jahr in Solingen mit drei Toten und Mordversuchen an weiteren zehn Besuchern eines Stadtfestes. 

Asylrecht: Entlastung für die Kommunen

Auf der Tagesordnung steht außerdem ein Ausführungsgesetz zum Asylrecht des Bundes, das die Kommunen entlasten soll. Geflüchtete mit schlechter Bleibeperspektive sollen demnach bis zu 24 Monate in den nordrhein-westfälischen Landeseinrichtungen untergebracht und nicht an die Kommunen überstellt werden. Davon ausgenommen werden besonders schutzbedürftige Gruppen. 

Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 

Darüber hinaus wird das Parlament über drei medienrechtliche Staatsverträge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschließen. Herzstück ist der sogenannte Reformstaatsvertrag. Er soll festlegen, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig arbeiten, welche Aufgaben sie haben und wie sie sich stärker digital aufstellen. 

Erst wenn alle Länder zustimmen, kann die Reform in Kraft treten - die meisten haben dies bereits getan. Nach NRW stehen nur noch die Entscheidungen in Brandenburg und Niedersachsen aus.

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