Stromanbieterwechsel lohnt sich - auf Details achten
Wann haben sie zuletzt ihren Stromanbieter gewechselt? Für manche Verbraucher kann sich dieser Schritt finanziell richtig lohnen. Worauf Sie bei der Suche nach Tarifen achten sollten.
Flexibilität durch kurze Laufzeiten: Tarife mit einer Vertragslaufzeit von maximal einem Jahr bieten Verbrauchern mehr Flexibilität und erleichtern den Wechsel.picture alliance/dpa/dpa-tmn
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Die Strompreise variieren stark je nach Anbieter und Tarif. Oft kann sich ein Wechsel lohnen. Dies gilt insbesondere für Verbraucher, die sich noch in der Grundversorgung des lokalen Versorgers befinden, also ihren Tarif noch nie gewechselt haben. Das zeigen Daten des Ratgeberportals „Finanztip“. Demnach kann ein Drei-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch durch den Wechsel aus der Grundversorgung in einen günstigen Stromtarif knapp 300 Euro sparen.
Denn der Strom beim Grundversorger kostet im Schnitt etwa 40,62 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Während günstige Tarife mit 12 Monaten Preisgarantie sowie ohne Neukundenboni laut „Finanztip“ im Schnitt bei 31,42 Cent pro kWh liegen. Daraus ergeben sich für einen Jahresverbrauch von 3.000 kWh beim Grundversorger Stromkosten von rund 1220 Euro pro Jahr und beim günstigen Tarif von rund 940 Euro. Das Einsparpotenzial liegt hier also bei rund 280 Euro.
Mit oder ohne Neukundenbonus?
In der Grundversorgung befanden sich zuletzt 29 Prozent der Haushalte - das ergab eine Anfrage von „Finanztip“ bei der Bundesnetzagentur. Aber auch wer bereits einen anderen Stromtarif hat, kann durch einen Wechsel oft profitieren.
Wichtig zu wissen für den Wechsel: Neukundenboni, die viele Vergleichsportale direkt nach oben sortieren, werden häufig nach dem ersten Vertragsjahr deutlich teurer, erklärt Benjamin Weigl, Energieexperte bei „Finanztip“.
Daher sollten sich Verbraucher genau überlegen, ob sie dazu bereit sind, jedes Jahr zu wechseln. Wer darauf keine Lust hat, könne alternativ einen Tarif mit langfristig niedrigen Stromkosten wählen. Dafür muss man sich bei der Suche auf Vergleichsportalen Strompreise ohne Bonus anzeigen lassen - also einfach die Einstellungen anpassen und den Filter „Bonus nicht einberechnen“ nutzen.
Worauf es bei der Suche noch ankommt
Damit Verbraucher eine möglichst große Auswahl haben, rät die Verbraucherzentrale, einige Voreinstellungen auf den Vergleichsportalen zu überprüfen. So kann man etwa Filter wie „direkte Wechselmöglichkeit“ sowie „hohe Kundenempfehlungsquote“ deaktivieren. Überdies empfehlen die Verbraucherschützer Tarife zu wählen, die transparente Konditionen und eine Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr haben - um flexibel zu bleiben.
Wer ein E-Auto, eine Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher mit intelligentem Messsystem (Smart Meter) hat, kann über dynamische Stromtarife nachdenken. Dabei ist der Preis an Schwankungen der Strombörse gekoppelt. Verbraucher können also profitieren, wenn sie energieintensive Haushaltsgeräte zu günstigen Zeiten laden, unterliegen aber dem Risiko von Preisspitzen. Für alle anderen Haushalte empfiehlt die Verbraucherzentrale Festpreistarife.
Tipp: Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Übersicht zusammengestellt, worauf man bei Auswahl der Filtereinstellungen genau achten sollte.
Tipps für den Wechsel
Für den Tarifvergleich reicht laut „Finanztip“ meist die Postleitzahl und der Jahresverbrauch. Für den Vertragsabschluss braucht man zudem die Kundennummer und Marktlokations-ID (MaLo-ID), alternativ die Stromzählernummer. Häufig unterstützt der neue Anbieter beim Wechsel.
Hat man ein passendes Angebot auf einer Vergleichsseite gefunden, sollte man die Angaben auf der Internetseite des Anbieters überprüfen, rät die Verbraucherzentrale. Wer einen Screenshot der wesentlichen Tarifmerkmale macht, kann die Angaben später mit der Auftragsbestätigung abgleichen. Das Foto könne bei Unstimmigkeiten mit dem neuen Anbieter hilfreich sein.
Will man dem Grundversorger kündigen, ist dies jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Einen Sondertarif kann man laut Verbraucherzentrale nach Ablauf der Mindestlaufzeit - oft nach 12 oder 24 Monaten - mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Preiserhöhungen haben Verbraucher zudem ein Sonderkündigungsrecht. Darauf muss der Versorger hinweisen.