Privat oder Kasse: Welche Versicherung zum Studienstart?
Ist es sinnvoll, sich zum Studienstart von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen? Studierende sollten vor der Entscheidung bedenken - günstige Beiträge zu Beginn sind nicht alles.
Studierende sollten genau abwägen, welche Versicherung über das gesamte Studium hinweg die beste für sie ist. Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
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Zum Beginn eines Studiums stehen viele Entscheidungen an: Auch wie es mit dem Versicherungsschutz weitergeht. Studierende sollten diese Entscheidung genau abwägen - denn dabei handelt es sich nicht nur um eine Formalität. Darauf macht die Verbraucherzentrale Hamburg aufmerksam.
Wer bisher über die Eltern privat krankenversichert war, kann es weiter bleiben - muss sich dann aber von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Entscheiden sich Kinder von Beamten dafür, dass sie privat versichert sein wollen, bindet diese Entscheidung sie für die gesamte Dauer des Studiums an eine private Krankenversicherung (PKV). Das hat auch finanzielle Folgen.
Privat krankenversichert
Zunächst erhalten Kindern von Beamten in der PKV meist 80 Prozent Beihilfe. Sie müssen also nur die verbleibenden 20 Prozent ihrer Krankheitskosten privat absichern. Entsprechend niedrig sind die PKV-Beiträge zu Beginn des Studiums. Mit der Vollendung des 25. Lebensjahrs endet jedoch der Familienzuschlag. Damit entfällt auch der Beihilfeanspruch der PKV.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist aber während des Studiums laut Verbraucherzentrale nahezu ausgeschlossen. Denn eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht lässt sich erst widerrufen, wenn die studentische Versicherungspflicht endet - sprich, wenn man beispielsweise einen versicherungspflichtigen Job beginnt und damit eine neue Beurteilung des Krankenversicherungsstatus erfolgt. Daher sollten sich Studierende, bevor sie diese Entscheidung treffen, am besten unabhängig zu den langfristigen Folgen beider Versicherungswege beraten lassen.
Gesetzlich krankenversichert
Wenn ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, können Studierende bis zum 25. Geburtstag kostenfrei in der Familienversicherung Mitglied bleiben. Danach zahlen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung - je nach persönlicher Situation und Krankenkasse - rund 140 bis 150 Euro pro Monat inklusive Pflegeversicherung.
Diese vergünstigte Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt laut Verbraucherzentrale bis zum 30. Lebensjahr. Wer dann weiter studiert, kann sich freiwillig gesetzlich versichern - muss aber mit höheren Beiträgen rechnen.
Die Verbraucherschützer geben daher zu bedenken: Bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zählt nicht allein der Beitrag zu Studienbeginn. Studierende sollten sich erkundigen, wie sich die finanzielle Belastung während des gesamten Studiums und danach entwickelt. Dabei sollten sie bedenken, dass finanzieller Druck entstehen kann, wenn das Studium etwa länger als geplant dauert.