Festival abgesagt: Welche Kosten werden Besuchern erstattet?
Plötzlich löst sich ein Jahr Vorfreude in Luft auf: Die Absage ihres geliebten Festivals erwischt Fans und Besucher in der Regel kalt. Welchen finanziellen Aufwand sie zumindest erstatten bekommen.
Bock auf Festival? Sagt der Veranstalter das Event kurz vor Beginn ab, ist das für Gäste meist eine Enttäuschung - und kann auch finanziell schmerzhaft sein.Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn
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Für Veranstalter ist es in der Regel die äußerste Maßnahme - und doch ist die Absage eines Festivals manchmal alternativlos. Fans und Gäste stehen dann da mit ihren nutzlos gewordenen Tickets. Die Kosten dafür müssen die Anbieter in diesem Fall erstatten. Aber was ist mit etwaigen weiteren Aufwendungen? Müssen Veranstalter etwa auch für bereits gebuchte Reise- oder Hotelkosten aufkommen?
In der Regel nicht, sagt Rechtsanwältin Caroline Sohns, die auch Mitglied im Zivilrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins ist. Denn einen etwaigen Aufwand für Anreise und Übernachtung nähmen Besucherinnen und Besucher freiwillig auf sich, um ihre individuellen Bedürfnisse zu befriedigen.
Darum unterlägen diese Kosten meist keiner Schadenersatzpflicht. Sagt der Veranstalter das Event aus Gründen ab, die er nicht selbst zu verschulden hat, ist er ohnehin fein raus. Ein Beispiel dafür wäre eine Unwetter-Vorhersage.
14 Tage sollten für die Rückerstattung genügen
Um die Erstattung der Ticketkosten kommen Veranstalter aber nicht umhin. „Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter endgültig abgesagt, entsteht für den Käufer ein Rücktrittsrecht“, sagt Caroline Sohns. Der gezahlte Kaufpreis muss dann unverzüglich zurückgezahlt werden. 14 Tage gelten für den Vorgang als angemessen.
„Behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit und können im Folgejahr erneut genutzt werden, kann die Erstattung von der Rücksendung des Tickets abhängig gemacht werden“, sagt Sohns. Schicken Ticketinhaber ihre Eintrittskarte aber zurückgeschickt, sollte die Rückerstattung nach Eingang beim Veranstalter ebenfalls nicht mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen.