Einen Vertrag am Telefon oder an der Haustüre abgeschlossen, den Sie gar nicht brauchen? Dann können Sie grundsätzlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Und so geht’s.
Einen Vertrag am Telefon oder an der Haustüre abgeschlossen, den Sie gar nicht brauchen? Dann können Sie grundsätzlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Und so geht’s.
Alte Münze, volle Geldtüte: Was Finder erwarten dürfen - und warum bei Verdacht auf Straftaten kein Finderlohn gezahlt wird.
Bestimmte Kosten, die beim Arbeiten im Homeoffice anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. Die entsprechenden Nachweise sollten Steuerpflichtige bereithalten - aber nicht gleich einreichen.
Wer sich im Angriffsfall auf Notwehr berufen möchte, muss mit seiner Abwehrhandlung Maß und Mitte wahren. Wer da übertreibt, kann sich schnell selbst strafbar machen.
Möchte der Vermieter selbst in seine vermietete Wohnung einziehen, kann er eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Ist es den Mietern aber nicht zumutbar umzuziehen, können sie sich wehren.