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Auslandsrente erarbeitet? So fordern Sie Ihre Ansprüche ein

Wer im Ausland beruflich tätig gewesen ist, kann dort Rentenansprüche erworben haben. Die Voraussetzungen dafür können von Land zu Land unterschiedlich sein. Aber immerhin gibt es Hilfe im Inland.

Von Monika Hillemacher, dpa

30.10.2025

Rund um den Globus gearbeitet? Dann haben Sie unter Umständen auch in anderen Ländern als Deutschland Rentenansprüche erworben.Christin Klose/dpa-tmn

Rund um den Globus gearbeitet? Dann haben Sie unter Umständen auch in anderen Ländern als Deutschland Rentenansprüche erworben.Christin Klose/dpa-tmn

© Christin Klose/dpa-tmn

Mal Schweiz, mal USA, mal Spanien. Im Ausland zu arbeiten, gehört in vielen Berufen einfach dazu. Beschäftigte können in dieser Zeit auch Rentenansprüche erwerben. Die Bedingungen unterscheiden sich von Land zu Land. Gut ist, dass Beschäftigte ihre Rente später grundsätzlich einfach in dem Land beantragen können, in dem sie wohnen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Ansprüchen, Berechnung und Auszahlung.

Wann bekomme ich eine Auslandsrente?

Das kommt darauf an, in welchem Land Sie arbeiten oder gearbeitet haben. In den EU-Staaten zahlen Sie in der Regel Beiträge zur Rentenversicherung und erwerben so Ansprüche fürs Alter. Das Gleiche gilt unter anderem für die USA und Kanada. In Australien hingegen wird die Rente allein vom Staat finanziert und der knüpft Bedingungen daran. 

„Grundsätzlich sehen die jeweiligen nationalen Rentensysteme Mindestversicherungszeiten vor, die erfüllt sein müssen, bevor eine Rente ausgezahlt wird“, sagt Andreas Irion vom Bundesverband der Rentenberater.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Auch da sind die nationalen Regeln maßgeblich - und diese fallen sehr unterschiedlich aus. Beispiele? In den Niederlanden gibt es eine staatliche Grundrente. Die erhält, wer im Land lebt oder arbeitet. Pro Jahr erwerben Sie einen Anspruch von zwei Prozent; bis zum vollen Anspruch brauchen Sie 50 Jahre. Faktisch alle Arbeitnehmer haben zusätzlich betriebliche Alterssicherung und betreiben individuelle Vorsorge. Selbstständige können sich freiwillig versichern. Das Schweizer System funktioniert Irion zufolge nach einem ähnlichen Prinzip.

In Österreich müssen alle Beschäftigten und Selbstständigen in die Rentenkasse einzahlen. Ein Rentenanspruch entstehe erst nach 15 Beitragsjahren und nicht bereits nach 5 Jahren, wie hierzulande, so Irion. Zudem lägen die Beiträge über denen in Deutschland.

Ich habe rund um den Globus gearbeitet. Wird meine Rente zusammengezählt?

„Nein, es gibt keine Gesamtrente“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Stattdessen „rechnet und zahlt jedes Land für sich nach den eigenen Vorschriften.“ Deshalb erhalten Sie Zahlungen aus mehreren Ländern - und zwar aus jedem Land, in dem Sie ausreichend Ansprüche gesammelt haben - eine eigene Rente.

Da die jeweiligen nationalen Gesetze den Ausschlag geben, ist es zum Beispiel möglich, in Deutschland bis 67 zu arbeiten und gleichzeitig eine französische Rente zu beziehen, weil dort das Renteneintrittsalter bei 64 liegt.

Was passiert, wenn ich zwar Ansprüche in verschiedenen Ländern habe, diese aber nirgendwo für die Rente reichen?

In dem Fall können Sie zum einen in Europa von Regelungen der Rentenversicherer untereinander profitieren. Sie ermöglichen, dass Sie Ihre in Europa erworbenen Ansprüche addieren und auf ihren Rentenverlauf in Deutschland anrechnen lassen können. Drei Jahre Spanien gehen damit für die Rente nicht verloren. Vielmehr zählen sie hier mit. „Sie helfen, die deutsche Mindestversicherungszeit für eine Rente voll zu bekommen und können zudem mehr Rente bringen“, erläutert Braubach den Vorteil.

Umgekehrt akzeptiert Spanien in Deutschland erworbene Ansprüche. Diese wechselseitige Anerkennung von Versicherungszeiten umfasst nach DRV-Angaben derzeit 32 Länder: die EU-Staaten plus Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Zum anderen bestehen mit Ländern wie den USA, Kanada, Japan oder Indien sogenannte Sozialversicherungsabkommen. Sie regeln, dass Ihnen dort erworbene Rentenansprüche erhalten bleiben, wenn Sie woanders hinziehen. Die Abkommen legen meistens auch fest, wie diese Ansprüche in Deutschland berücksichtigt werden. Die Abkommen bestehen der DRV zufolge aktuell mit 21 Staaten weltweit. China und die Ukraine gehören nicht dazu.

Wie mache ich meine Auslandsrentenansprüche geltend?

Wenn Sie Ihren Rentenantrag in einem Land einreichen, in dem Europarecht gilt oder mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, brauchen Sie nur einen einzigen Antrag zu stellen. „Zuständig ist das Land, in dem man wohnt“, sagt Braubach. Wer zum Beispiel in Italien oder in Kanada lebt, reicht seinen Antrag bei den dortigen Behörden ein - auch für die deutsche Rente. Von Deutschland aus kann wiederum die türkische Rente beantragt werden.

Für alle anderen Länder gilt laut DRV: Sie stellen Ihren Antrag dort, wo Sie Rentenansprüche erworben haben. Ansprechpartner in Deutschland sind die jeweiligen Rentenversicherungsträger. Das sind neben der DRV Bund die Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die 14 Regionalträger der DRV. Die Liste finden Sie auf der DRV-Webseite. Ansprechpartner ist jeweils der Träger, bei dem Sie zuletzt in Deutschland eingezahlt haben.

Der Träger fragt angehende Ruheständler üblicherweise nach eventuell im Ausland erworbenen Rentenansprüchen und Beschäftigungszeiten. Ansonsten können Sie diese Informationen auch direkt mit Ihrem Antrag mitliefern. So oder so müssen Sie Ihre Angaben nachweisen. Bestehen Unsicherheiten, forscht die DRV im Ausland nach.

Der Rententräger, bei dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wickelt in der Regel sowohl das inländische Verfahren ab als auch das oder die ausländischen. Am Ende fließt Geld aus verschiedenen Ländern auf Ihr Konto.

Was muss ich tun, wenn ich irgendwo früher Rente beziehen will?

Wollen Sie die Möglichkeit eines anderen Staates zum Beispiel auf Rente mit 63 nutzen, sollten Sie selbst initiativ werden. „Den Antrag müssen Sie im betreffenden Land einreichen“, sagt Andreas Irion.

Erwerbe ich im Ausland eigentlich immer Rentenansprüche?

Nein. Denn wenn Sie für eine deutsche Firma befristet einen internationalen Job übernehmen, bleiben Sie in der Regel in der deutschen Rentenversicherung. Sie zahlen dann weiterhin hierzulande Beiträge. Die Entsendezeit ist begrenzt; es gelten unterschiedliche Fristen. Gehen Sie dagegen auf unbestimmte Zeit ins Ausland, „dann erwirbt man Ansprüche, wo man arbeitet“, sagt Katja Braubach.

Kann ich von unterwegs meine hiesige Rente aufpeppen?

Das geht über freiwillige Beiträge. Diese Zahlungen können laut DRV sinnvoll sein, um die erforderlichen Versicherungszeiten zu erreichen, den Schutz im Fall einer Erwerbsminderung zu behalten oder um vorgezogene Altersrente beziehen zu können.

Selbst wer Rentenansprüche im Ausland erworben hat, kann diese im Inland beantragen.picture alliance/dpa

Selbst wer Rentenansprüche im Ausland erworben hat, kann diese im Inland beantragen.picture alliance/dpa

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