Streit um Deponie Brüchau geht vor Gericht weiter
Ausgraben oder dauerhaft einschließen? Im Streit um die Giftschlammgrube Brüchau hat ein Gericht die umstrittene Sanierung zunächst gestoppt. Bleibt es dabei?
Ein Stoppschild hinter dem Tor der Deponie Brüchau. In der Grube lagern seit Jahrzehnten belastete Abfälle. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
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Der Streit um die umstrittene Sanierung der Giftschlammgrube Brüchau in der Altmark geht in die nächste Runde. Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt wurde Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz eingelegt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte im Eilverfahren die vom Land genehmigte Einkapselung der quecksilberhaltigen Abfälle gestoppt. Damit hat sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zunächst erfolgreich gegen die Pläne gewehrt.
In der Grube lagern seit Jahrzehnten belastete Abfälle. Umstritten ist, ob der Giftmüll ausgegraben und entsorgt werden soll oder dauerhaft in der Grube bleiben darf. Während Anwohner und Umweltverbände die Entfernung der Abfälle fordern, erlaubte das Landesbergamt im August 2025, sie an Ort und Stelle zu belassen und einzukapseln.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hätte vor der Genehmigung zunächst geprüft werden müssen, welche Auswirkungen die geplante Einkapselung auf die Umwelt haben kann. Deshalb gab das Gericht dem Eilantrag des BUND statt. Damit liegt die Sanierung vorerst auf Eis. Ob es dabei bleibt, hängt nun vom OVG ab.
Die Frage, was mit den quecksilberhaltigen Abfällen in Brüchau geschehen soll, beschäftigt Politik, Behörden und Anwohner seit Jahren. Ursprünglich war vorgesehen, die Abfälle aus der Grube zu entfernen und extern zu entsorgen. Für diese sogenannte Auskofferung hatte sich auch der Landtag 2020 einstimmig ausgesprochen. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) erlaubte jedoch 2025, die Abfälle in der Grube zu belassen und dauerhaft zu sichern. Dagegen zog der BUND vor Gericht.
Ob die Genehmigung für die Einkapselung rechtmäßig ist, muss noch in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Wann dieses ansteht, ist offen.