Politik Inland

Bundestag soll nicht über Renten-Kommission abstimmen

Er war das Kompromissangebot der Koalitionsspitze an die jungen Renten-Rebellen der Union: Der „Begleittext“ zum umstrittenen Rentenpaket wird jetzt aber doch nicht in den Bundestag eingebracht.

Von dpa

03.12.2025

Der „Begleittext“ wurde beim Koalitionsausschuss in der Nacht zu Freitag vereinbart.Michael Kappeler/dpa

Der „Begleittext“ wurde beim Koalitionsausschuss in der Nacht zu Freitag vereinbart.Michael Kappeler/dpa

© Michael Kappeler/dpa

Der Bundestag wird am Freitag anders als ursprünglich geplant nicht über die Beschlüsse des Koalitionsausschusses als Ergänzung zum umstrittenen Rentenpaket abstimmen. „Eine Beschlussfassung des Bundestages braucht es dazu nicht“, hieß es am Freitag aus der Fraktionsführung der Union. „Die Rentenkommission wird noch im Dezember vom Bundeskabinett eingesetzt. Der Auftrag der Kommission wird genau so formuliert, wie es der Koalitionsausschuss am letzten Donnerstag beschlossen hat.“

„Begleittext“ war als Parlamentsbeschluss geplant

Das Spitzengremium der Koalition von CDU, CSU und SPD hatte vergangene Woche beschlossen, das Rentenpaket zwar nicht mehr zu ändern, dafür aber gleichzeitig einen „Begleittext“ in den Bundestag einzubringen. Danach soll die längst beschlossene Rentenkommission schon dieses Jahr mit Vorbereitungen für eine große Reform loslegen, bis Mitte 2026 Vorschläge vorlegen und auch mit Vertretern der jungen Generation besetzt werden - zum Beispiel aus der Jungen Gruppe der Union. Außerdem soll sie auch Themen behandeln, die für die SPD bisher ein Tabu waren, zum Beispiel ein späteres Renteneintrittsalter als 67.

„Der Deutsche Bundestag stellt fest...“

Diese Vorschläge waren als Kompromissangebot an die 18 jungen Renten-Rebellen in der Union gedacht, die das Rentengesetz wegen zu hoher Folgekosten ablehnen. Im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses sind die Kompromissvorschläge ausdrücklich als Bundestagsantrag angelegt. Sie sind mit dem Satz „Der Deutsche Bundestag stellt fest“ überschrieben.

Formell ist ein Bundestagsbeschluss für die Einsetzung einer Kommission und die Festlegung von Arbeitsaufträgen zwar nicht notwendig. Wenn sich das Parlament mehrheitlich hinter ein Vorhaben stellt, bekommt es damit aber ein besonderes Gewicht.

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