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Wertsachen im Freibad geklaut: Wann zahlt die Versicherung?

Handtuch oder Badetasche sind beim Baden keine sicheren Aufbewahrungsorte für Wertsachen. Werden sie von dort gestohlen, zahlt in der Regel keine Versicherung. Doch keine Regel ohne Ausnahme.

Von dpa

12.05.2026

Bei einem Diebstahl aus einem verschlossenen Spind am Strand oder im Freibad kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.picture alliance/dpa

Bei einem Diebstahl aus einem verschlossenen Spind am Strand oder im Freibad kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.picture alliance/dpa

© picture alliance/dpa

Ob im Freibad oder am See: Wer sich in die Fluten stürzen möchte, sollte vorher eine Frage klären: Wohin mit den Wertsachen? Denn wird das Handy einfach nur unters Handtuch gelegt und bleiben Geldbeutel und Schlüssel im Rucksack auf der Liegewiese, zahlt bei einem Diebstahl in der Regel keine Versicherung. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam.

Deshalb die Wertgegenstände besser in einem Spind einschließen, wie sie in Bädern häufig angeboten werden. Wird ein solches Fach aufgebrochen, gilt das als Einbruchdiebstahl. Entwendete Gegenstände sind dann über die eigene Hausratversicherung abgesichert und werden zum Neupreis ersetzt. Gleiches gilt zum Beispiel für den Fall, dass einem das Smartphone oder Portemonnaie etwa gewaltsam aus der Hand gerissen oder unter Androhung von Gewalt geraubt wird.

Nachfrage beim Versicherer schafft Klarheit

Werden Wertsachen hingegen entwendet, während sie ungeschützt und unbeaufsichtigt zurückgelassen wurden, ist das ein einfacher Diebstahl, bei dem die Hausratversicherung meist nicht greift.

Dem BdV zufolge gibt es inzwischen zwar auch Hausrat-Tarife, die den einfachen Diebstahl einschließen - dann allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und innerhalb bestimmter Entschädigungsgrenzen. Im Zweifel hilft es deshalb, zunächst ins Kleingedruckte zu schauen oder beim Versicherer nachzufragen.

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