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Neue Zahlungsdaten vom Vermieter? Post besser genau prüfen

Mail von der angeblichen Tochter des Vermieters bekommen? Falls sie darin anweist, die Mietzahlung künftig auf ein anderes Konto zu überweisen, ist äußerste Vorsicht geboten. Das kann Betrug sein.

Von dpa

30.06.2026

Neue Masche: Betrüger fordern Mieter dazu auf, die Miete auf ein neues Konto zu überweisen.Christin Klose/dpa-tmn

Neue Masche: Betrüger fordern Mieter dazu auf, die Miete auf ein neues Konto zu überweisen.Christin Klose/dpa-tmn

© Christin Klose/dpa-tmn

Soll die Miete auf einmal auf ein anderes Konto fließen? Mieterinnen und Mieter, die solche Post erhalten, sollten genau hinschauen. Denn mitunter kommt die Aufforderung zur Anpassung der monatlichen Überweisung gar nicht vom eigentlichen Vermieter. Wer auf die Masche reinfällt, kann ruckzuck seine Wohnung los sein.

Mal ist es die vermeintliche Ehefrau, mal die angebliche Tochter des Vermieters, die sich per Post oder Mail an Mieterinnen und Mieter wendet: Weil der Vermieter der Wohnung zum Beispiel im Gefängnis sitzen oder sich für längere Zeit im Ausland aufhalten soll. Angehörige geben vor, die Geschäfte übernehmen zu müssen. Mieterinnen und Mieter sollten sich darauf nicht einlassen.

Nachfrage beim Vermieter bringt Klarheit

„Generell gilt: Mieter sollten immer sorgfältig prüfen, ob eine Zahlungsaufforderung tatsächlich vom berechtigten Empfänger stammt“, rät Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Sicherheit bestehe insbesondere dann, wenn der Vermieter die neuen Kontodaten bestätigt. „Mieter, die sich unsicher sind, sollten daher beim Vermieter nachfragen“, empfiehlt Hartmann.

Und wo nachfragen? Über bereits etablierte Postadressen, Mailadressen oder Telefonnummern von Vermieter oder Hausverwaltung. Nicht die im Schreiben gelisteten Kontaktwege nutzen. 

Wann die fristlose Kündigung droht

Das Problem: Wird die Miete an eine falsche Person überwiesen, kann das Geld von dort nur dann zurückgeholt - beziehungsweise die Überweisung gestoppt - werden, wenn es noch nicht auf dem Empfängerkonto verbucht ist. Weil gleichzeitig der Geldeingang beim tatsächlichen Vermieter fehlt, gilt die Miete als nicht gezahlt. 

Vermieter können in solchen Fällen das Mietverhältnis fristlos kündigen - und zwar immer dann, wenn Mieterinnen und Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit der vollen Mieter oder einem erheblichen Teil davon in Verzug geraten, teilen die Verbraucherzentralen mit. Auch wenn sich über längere Zeit Mietschulden in Höhe von mindestens zwei vollen Monatsmieten anhäufen, droht die Kündigung.

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