Ist die Wohnung im Sommer unerträglich heiß, kann man dafür unter Umständen die Miete kürzen. Nur: Ab wann ist das gerechtfertigt? Und was müssen Mieterinnen und Mieter dafür tun?
Ist die Wohnung im Sommer unerträglich heiß, kann man dafür unter Umständen die Miete kürzen. Nur: Ab wann ist das gerechtfertigt? Und was müssen Mieterinnen und Mieter dafür tun?
Zu hohe Miete? Berlinerinnen und Berliner können Verdachtsfälle direkt online melden. Das Bezirksamt klärt, ob Vermieter gegen Mietrecht verstoßen haben. Im besten Fall bekommen Mieter Geld zurück.
Mail von der angeblichen Tochter des Vermieters bekommen? Falls sie darin anweist, die Mietzahlung künftig auf ein anderes Konto zu überweisen, ist äußerste Vorsicht geboten. Das kann Betrug sein.