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Müll oder Sammelstelle? Einweg-E‑Zigarette richtig entsorgen

Vapes dürfen nicht in den Restmüll – warum falsche Entsorgung gefährlich ist und wie die Rückgabe richtig funktioniert.

Von dpa

29.01.2026

 E-Zigaretten müssen über Sammelstellen entsorgt werden.picture alliance/dpa

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Einweg-E-Zigaretten sind insbesondere bei jungen Leuten nach wie vor beliebt. Die auch als Vapes bekannten Produkte erzeugen Dampf, der inhaliert wird und nach Früchten oder Menthol schmeckt.

Die Einweggeräte halten je nach Modell in der Regel für einige Hundert Züge, dann müssen sie weggeworfen werden, und zwar komplett. Weder Batterie noch Tank lassen sich nachladen oder wieder auffüllen. 

„Einweg-E-Zigaretten sind – wie viele batteriebetriebene Konsumgüter – aus Umwelt- und Ressourcensicht nicht unproblematisch. Sie enthalten Batterien und Elektronik, die bei falscher Entsorgung zu Abfallproblemen führen können“, so das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Auch deshalb gibt es derzeit eine Diskussion darüber, den Verkauf der Einwegprodukte zu verbieten.

Gelbe Tonne, Restmüll oder Sammelstelle: Wohin müssen gebrauchte Einweg-E-Zigaretten wandern werden, solange sie noch im Umlauf sind?

Brandrisiko: Gefahr bei falscher Entsorgung

Rechtlich gelten Einweg-E-Zigaretten als Elektroaltgeräte mit integrierter Batterie. Das bedeutet: „Sie gehören keinesfalls in den Restmüll oder in den Gelben Sack“, so eine Sprecherin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Stattdessen müssen sie „zwingend über die kommunalen Sammelstellen oder die Rücknahmestellen des Handels entsorgt werden.“

Kommen die Einweggeräte einfach in den Müll, können sie zur Gefahr werden. „Die Geräte enthalten fest verbaute Lithium‑Batterien, die bei Beschädigung oder Hitzeeinwirkung ein erhebliches Brand- und Explosionsrisiko darstellen“, warnt der VKU. Falsch entsorgte Lithium-Batterien zählen demnach zu den häufigsten Auslösern von Bränden in der Abfallwirtschaft.

Wichtig ist also: Einweg-E-Zigaretten unbeschädigt und ausschließlich über die vorgesehenen Sammelstrukturen abzugeben.

Übrigens: Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine erweiterte Rücknahmepflicht. Ab dann müssen alle Händler gebrauchte Einweg-E-Zigaretten zurücknehmen, unabhängig von der Größe ihres Verkaufslokals. Bislang ist eine Rückgabe nur in größeren Geschäften möglich.

Richtig entsorgen: Natur und Wasser schützen 

Werden Einweg‑Vapes achtlos weggeworfen, gelangen Einzelteile in die Umwelt - also die Batterien, elektronische Bauteile und Liquidreste. „Das kann Böden und Gewässer belasten und birgt zusätzliche Risiken, die über die bekannten Probleme von Zigarettenstummeln hinausgehen“, so die VKU-Sprecherin. 

Während klassische Zigarettenstummel vor allem durch Mikroplastik und Giftstoffe problematisch seien, „kommen bei Einweg-E-Zigaretten die Gefahren durch Lithium-Batterien und Elektronik hinzu. Aus unserer Sicht sind sie damit in mehrfacher Hinsicht schädlicher als herkömmliche Zigarettenabfälle.“

Mehrweg-Systeme als Alternative? Unnötigen Abfall vermeiden

Insgesamt sei der Markt für Einweg-E-Zigaretten rückläufig. Ihr Anteil liegt laut BfTG inzwischen bei nur noch rund zehn Prozent. Doch: Ein zentrales Problem sei der illegale Markt. Dort gehandelte Einweg-E-Zigaretten entsprechen laut BfTG häufig nicht den regulatorischen Anforderungen – sie haben etwa zu große Füllmengen, nicht konforme Batterien oder keine ordnungsgemäße Kennzeichnung. „Diese Produkte entziehen sich jeder Kontrolle und tragen überproportional zu Umweltbelastungen und Entsorgungsproblemen bei“, so das Bündnis.

Wer E-Zigaretten nutzen will, sollte über Mehrweg-Varianten nachdenken: „Wiederverwendbare Systeme mit austauschbaren Pods verursachen deutlich weniger Abfall als Einweg-E-Zigaretten. Sie sind unserer Meinung nach weniger problematisch“, so die VKU-Sprecherin. Zumal Ressourcen - etwa Rohstoffe wie Lithium und Elektronik - dabei nicht nach einmaligem Gebrauch verloren gehen.

Wichtig: Auch Varianten mit austauschbaren Pods müssen über Sammelstellen für Elektroaltgeräte entsorgt werden - sofern sie Elektronik oder Batterien enthalten.

Was sich ab Februar 2027 verändern wird

Ab dem 18. Februar 2027 gilt eine neue EU-Vorgabe in Deutschland. Zentrales Element davon ist laut BfTG, dass künftig nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen, deren Batterien vom Nutzer mit einfachen Mitteln entnommen und ausgetauscht werden können.

„Die neue EU-Batterieverordnung wird den Umweltschutz deutlich verschärfen“, so die Prognose des BfTG. Denn: „Für Einweg-E-Zigaretten bedeutet das faktisch ein Vertriebsverbot, da ihre fest verbauten Batterien nicht wechselbar sind.“

Ab 18. Februar 2027 dürfen Einweg-E-Zigaretten mit festverbauter Batterie nicht mehr neu in den Handel gebracht werden.picture alliance/dpa

Ab 18. Februar 2027 dürfen Einweg-E-Zigaretten mit festverbauter Batterie nicht mehr neu in den Handel gebracht werden.picture alliance/dpa

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