Panorama

Missgeschick beim Einkaufen: Wer zahlt für zerbrochene Ware?

Muss man für Ware im Supermarkt zahlen, die auf dem Weg zur Kasse kaputtgeht? Ein Rechtsanwalt erklärt, wann Kundinnen und Kunden wirklich haften - und wann nicht.

Von dpa

19.06.2026

Wer zahlt, wenn’s scheppert? Fällt was runter vor dem Bezahlen, kommt es darauf an, ob man es vorsätzlich oder fahrlässig kaputt gemacht hat.picture alliance/dpa

Wer zahlt, wenn’s scheppert? Fällt was runter vor dem Bezahlen, kommt es darauf an, ob man es vorsätzlich oder fahrlässig kaputt gemacht hat.picture alliance/dpa

© picture alliance/dpa

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit - und schon liegt das Marmeladenglas in tausend Scherben auf dem Supermarktboden. Viele Kundinnen und Kunden fragen sich in so einer Situation: Muss ich den Schaden jetzt bezahlen?

„Die Rechtslage ist hier recht eindeutig“, sagt Rechtsanwalt Christian Bereska, der auch Vorsitzender des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist. „Erst mit Bezahlung an der Kasse und Übergabe der Ware geht das Eigentum der Ware auf den Verbraucher über.“ Wird die Ware also schon aus dem Weg zur Kasse beschädigt oder fällt sie aus dem Regal, kommt es darauf an, ob Kundinnen und Kunden eine schuldhafte Eigentumsverletzung gegenüber dem Marktinhaber vorgeworfen werden kann.

Fahrlässigkeit und Vorsatz meist schwer nachzuweisen

Fällt einer Kundin oder einem Kunden das Marmeladenglas zum Beispiel aus der Hand, weil die Verpackung nicht in Ordnung war oder weil das Regal falsch bestückt war, trägt das Risiko der Markteigentümer oder -betreiber. Kundinnen und Kunden sind dann fein raus.

Nur wenn das Marmeladenglas vorsätzlich oder fahrlässig zu Bruch gegangen ist, können Supermarktbetreiber Schadenersatz von Kundinnen und Kunden verlangen. Weil diese es in der Praxis aber häufig schwer haben, dieses Fehlverhalten nachzuweisen, werden Christian Bereska zufolge in der Praxis in der Regel keine Ansprüche geltend gemacht.

Das könnte Sie auch interessieren

Panorama

zur Merkliste

Extreme Hitze im Westen Deutschlands erwartet

Heiß wird es überall. Doch in einer Region des Landes besonders: Menschen im Nordrhein-Westfalen, Teilen von Hessen und Niedersachsen müssen sich auf eine „extreme Wärmebelastung“ einstellen.