Panorama

Karneval: Kann mein Arbeitgeber mir ein Kostüm aufzwingen?

Schichteln in Partyhut und Bärchenkostüm: Darf der Chef das von mir verlangen? Wann Sie nein sagen dürfen - und wann Sie lieber mitmachen sollten, weil sonst eine Abmahnung droht.

Von dpa

09.02.2026

Kollegin Einhorn, bitte übernehmen Sie! Der Chef darf bei berechtigtem Interesse ein Kostüm anordnen.picture alliance / Westend61

Kollegin Einhorn, bitte übernehmen Sie! Der Chef darf bei berechtigtem Interesse ein Kostüm anordnen.picture alliance / Westend61

© picture alliance / Westend61

Zur Karnevalszeit ist seriöses Auftreten zweitrangig. Aber: Partyhut an der Supermarktkasse, Bärchenkostüm im Verkauf – kann der Arbeitgeber das wirklich von mir verlangen? 

Unter Umständen ja, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht: „Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, darf er das anordnen.“ Berechtigt wäre so ein Interesse bei Kundenkontakt, also etwa im Verkauf. 

Ohne Kundenkontakt dürfte die Begründung schwierig werden. „Ist das Ziel ausschließlich ‚gute Stimmung im Betrieb‘ reicht das vermutlich nicht für ein berechtigtes Interesse aus“, so die Rechtsanwältin.

Abmahnung möglich

Was, wenn ich mich trotz berechtigtem Interesse dagegen wehre – was für Folgen habe ich dann zu befürchten? „Ordnet der Arbeitgeber das Kostüm an und ich verweigere das, kann er mich abmahnen“, sagt Oberthür. 

Trotzdem: Nicht jedes Kostüm muss der Arbeitnehmer hinnehmen. „Das Persönlichkeitsrecht darf nicht verletzt sein. Das heißt, das Kostüm darf nicht unangemessen und lächerlich sein“, so Oberthür. Das wäre etwa der Fall, wenn das Kostüm den Arbeitnehmer bloßstellt oder zu freizügig ist. 

Pudelmütze, gestreiftes Hemd, Partyhut - das alles ist also im Rahmen. Aber: Der Arbeitgeber muss das Kostüm auch beschaffen und zur Verfügung stellen.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.Bine Bellmann/dpa-tmn

Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.Bine Bellmann/dpa-tmn

© Bine Bellmann/dpa-tmn

Das könnte Sie auch interessieren

Panorama

zur Merkliste

Teddy Teclebrhan spielt KI-genervten Autodieb

Was passiert, wenn Künstliche Intelligenz in einem Auto einen Dieb an den Rand des Wahnsinns treibt? Das können Zuschauer nächstes Jahr in einer Komödie mit Tedros „Teddy“ Teclebrhan verfolgen.