Man kann über alles reden, aber nicht unbedingt via Messenger-App. Für eine Kündigung etwa sind solche Dienste denkbar ungeeignet. Und das gilt in beide Richtungen.
Man kann über alles reden, aber nicht unbedingt via Messenger-App. Für eine Kündigung etwa sind solche Dienste denkbar ungeeignet. Und das gilt in beide Richtungen.
Alkohol und Arbeit vertragen sich nicht, oder? Wie ist es mit dem Anstoßen in der Mittagspause oder einem Feierabendbier im Kollegenkreis? Was und wie viel erlaubt ist.
Ein Zwischenzeugnis erst dann anfordern, wenn man sich auf eine neue Stelle bewerben möchte? Warum es sich lohnen kann, auch unabhängig davon danach zu fragen.
Betriebsratsmitglieder haben Zugang zu sensiblen Daten. Dass sie im Sinne des Datenschutzes damit besonders vorsichtig sein müssen, zeigt diese Gerichtsentscheidung.