Politik Inland

Nord Stream: Italienisches Gericht berät über Auslieferung

Die Gas-Pipelines in der Ostsee wurden bei einem Anschlag 2022 beschädigt. Ein Ukrainer sitzt in Italien in U-Haft. Jetzt berät das oberste Gericht in Rom, ob er nach Deutschland kommt.

Von dpa

19.11.2025

Italiens oberstes Gericht entscheidet über die Auslieferung eines Ukrainers an Deutschland. Er gilt als mutmaßlicher Drahtzieher der Anschläge auf die Gasleitungen aus Russland in der Ostsee vor drei Jahren. (Archivbild)Stefan Sauer/dpa

Italiens oberstes Gericht entscheidet über die Auslieferung eines Ukrainers an Deutschland. Er gilt als mutmaßlicher Drahtzieher der Anschläge auf die Gasleitungen aus Russland in der Ostsee vor drei Jahren. (Archivbild)Stefan Sauer/dpa

© Stefan Sauer/dpa

Italiens oberstes Gericht hat darüber beraten, ob der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee an Deutschland ausgeliefert werden darf. Der Kassationshof in Rom prüft, ob die Erlaubnis einer unteren Instanz zur Überstellung des Ukrainers an die deutschen Behörden korrekt war. Die Entscheidung wird bis zum Abend erwartet - möglicherweise aber auch erst am Donnerstag. 

Die Anschläge auf das frühere deutsch-russische Prestigeprojekt im September 2022 hatten weltweit Schlagzeilen gemacht. Ein halbes Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatten Sprengungen die beiden Pipelines so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. 

Festnahme im Familienurlaub

Der 49 Jahre alte Serhij K. wurde im Sommer während eines Urlaubs an der italienischen Adriaküste festgenommen. Den Ermittlungen zufolge soll er die Anschläge auf die Pipelines als Leiter eines Teams von sieben Verdächtigen koordiniert haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie verfassungsfeindliche Sabotage vor. Deshalb soll ihm in Deutschland der Prozess gemacht werden. Der Ukrainer bestreitet die Vorwürfe.

Wegen der geplanten Auslieferung gibt es seit mehreren Wochen ein juristisches Hin und Her. Eine erste Erlaubnis hatte das oberste Gericht in Rom wegen Verfahrensfehlern auf italienischer Seite gestoppt. Die Staatsanwaltschaft beantragte vor dem Senat aus sieben Richtern seine Auslieferung, die Verteidigung forderte seinen Freispruch. Aus Justizkreisen hieß es, die Entscheidung könnte möglicherweise auch erst am Donnerstag bekanntwerden.

Seit seiner Festnahme sitzt der Ukrainer in einem Hochsicherheitsgefängnis. Zwischenzeitlich war er im Hungerstreik. Die anderen sechs Verdächtigen sind auf freiem Fuß. Polen lehnte die Auslieferung eines anderen Ukrainers an Deutschland ab.

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