Politik Inland

Jesidin als Sklavin - über Strafe muss neu verhandelt werden

Ein IS-Mitglied soll drei Jahre lang eine junge Frau als Sklavin missbraucht haben. 2023 verurteilte das OLG Koblenz eine Frau dafür zu vielen Jahren Haft. Die Strafe wird jetzt aber neu verhandelt.

Von dpa

10.09.2025

Die Gesamtstrafe der Frau muss neu verhandelt werden. (Archivbild)Thomas Frey/dpa

Die Gesamtstrafe der Frau muss neu verhandelt werden. (Archivbild)Thomas Frey/dpa

© Thomas Frey/dpa

Das Oberlandesgericht Koblenz muss sich noch einmal mit dem Fall einer Frau beschäftigen, die als Mitglied des sogenannten Islamischen Staates (IS) eine Jesidin als Sklavin misshandelt hat. Die Deutsche war vom Oberlandesgericht Koblenz im Juni 2023 wegen mehrerer Verbrechen verurteilt worden und hatte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof sah nun unter anderem Rechtsfehler bei ihrer Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord.

Das oberste deutsche Strafgericht änderte den Schuldspruch zum Teil ab. Das Oberlandesgericht müsse die Strafzumessung für die Frau daher neu verhandeln, hieß es in einer Mitteilung. Ursprünglich war sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Die Frau hatte in ihrer Zeit beim IS in Syrien und im Irak eine junge Jesidin drei Jahre lang als Haussklavin missbraucht, hieß es bei der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts. Ihr Mann habe die Jesidin in den Haushalt gebracht und regelmäßig vergewaltigt. Die Angeklagte habe die Vergewaltigungen ermöglicht und gefördert. 

Die Frau wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen.

„Die vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen belegen zwar den von dem IS begangenen Völkermord an den Jesiden“, erklärte der BGH in einer Mitteilung. „Sie tragen jedoch die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu nicht.“ Daher habe der Senat den Schuldspruch entsprechend geändert. Weil nicht auszuschließen sei, dass das Gericht unter diesen Umständen eine niedrigere Strafe verhängt hätte, wurde der Fall nach Koblenz zurückverwiesen. Ein anderer Senat soll dort erneut über die Strafzumessung entscheiden.

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