Angeklagter soll Betroffene nicht selbst befragen
Im Prozess um die Todesfahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt meldet sich der Angeklagte immer wieder zu Wort, befragt auch Zeugen. Bevor Betroffenen gehört werden, gibt es schützende Absprachen.
Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg betont, dass die Rechte aller Prozessbeteiligten gewahrt werden müssen. (Archivbild)Jan Woitas/dpa
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Der Angeklagte im Prozess um die Todesfahrt vom Magdeburger Weihnachtsmarkt soll Betroffene des Anschlags im Gerichtssaal nicht direkt befragen. Wenn Fragen nötig seien, solle er sie über seine Anwälte stellen lassen, schlug der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg vor. Für die Opfer könne es „höchste problematisch“ sein, von dem mutmaßlichen Täter selbst befragt zu werden.
Ein Verteidiger des angeklagten Taleb al-Abdulmohsen sagte, man setze auf die Freiwilligkeit der Zeugen. Am Nachmittag sollen die ersten Menschen als Zeugen gehört werden, die bei der Tat dabei waren. Sternberg wies auf die Zeugenbetreuung im Landgericht hin, die allen offenstehe.
Nach einer vorigen Einigung der Prozessparteien müssen Betroffene nicht als Zeugen aussagen. Stattdessen werden ihre Aussagen, die sie schon bei der Polizei gemacht haben, im Gericht verlesen oder die Prozessbeteiligten können sie selber lesen. So soll sichergestellt werden, dass die Opfer das Geschehene nicht noch einmal durchleben oder dem Täter gegenübertreten müssen. Eine Reihe von Zeugen möchte aber im Verhandlungssaal aussagen.
Der Angeklagte meldet sich im Prozess immer wieder zu Wort.Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
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Taleb al-Abdulmohsen sitzt in dem Gerichtssaal vom temporären Gerichtsgebäude des Landgerichtes Magdeburg in einem Glaskasten.Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
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