Politik Inland

Gericht erlaubt Linken-Kundgebung nahe AfD-Jugendtreffen

Das Verwaltungsgericht Gießen kippt räumliche Beschränkungen der Stadt. Vermummungsverbote bleiben aber bestehen.

Von dpa

27.11.2025

Das Verwaltungsgericht hält die von der Stadt Gießen verhängten räumlichen Beschränkungen für eine geplante Kundgebung der Linken für nicht rechtens. (Archivbild)Nadine Weigel/dpa/dpa

Das Verwaltungsgericht hält die von der Stadt Gießen verhängten räumlichen Beschränkungen für eine geplante Kundgebung der Linken für nicht rechtens. (Archivbild)Nadine Weigel/dpa/dpa

© Nadine Weigel/dpa/dpa

Die Linke darf laut Gerichtsurteil am Samstag in der Nähe des Veranstaltungsortes der neuen AfD-Jugendorganisation in Gießen eine Kundgebung abhalten. Das Verwaltungsgericht Gießen gab damit einem Eilantrag der Partei statt.

Die Stadt Gießen hatte unter Verweis auf die Sicherheitslage eine Verfügung angekündigt, wonach keine Versammlungen auf der Westseite der Lahn und damit in der Nähe des AfD-Veranstaltungsortes stattfinden sollen. Dagegen war der Kreisverband Gießen der Linken vor Gericht gezogen. 

Die neue AfD-Jugendorganisation namens „Generation Deutschland“ will sich am 29. und 30. November in der mittelhessischen Stadt gründen. Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz vor.

Verbot von Vermummung und Schutzausrüstung rechtens

Nach Ansicht der zehnten Kammer des Verwaltungsgerichts waren die von der Stadt verhängten räumlichen Beschränkungen nicht rechtens. Das von der Stadt Gießen verhängte Vermummungsverbot sei hingegen rechtmäßig - Gesichtsschutzmasken, Gasmasken, Schutzbrillen oder Skibrillen dürften nicht aufgesetzt werden. 

Die Entscheidung (Az.: 10 L 6662/25.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

DGB-Eilantrag vor Verwaltungsgericht ohne Erfolg 

Am Mittwoch war der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hessen-Thüringen mit seinem Eilantrag gegen räumliche Beschränkungen der geplanten Versammlungen vor dem Verwaltungsgericht Gießen gescheitert. Auch dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 10 L 6655/25.GI)

Bei der DGB-Kundgebung war allerdings von rund 30.000 Teilnehmern ausgegangen worden, bei der Linken-Kundgebung sind 1.000 Teilnehmende angemeldet.

Die Gewerkschaft hat angekündigt, Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen zu wollen

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