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Tipps gegen Waldbrände – was im Sommer im Wald tabu ist

Grillen, Rauchen, Parken – kleine Unachtsamkeiten können in trockenen Sommermonaten riesige Folgen haben. Wer nicht aufpasst, kann im Nu einen Waldbrand verursachen. So werden Sie nicht zum Risiko.

Von dpa

16.07.2026

Wenn es im Wald brennt, ist Handeln gefragt. Umso wichtiger, dass man mit dem richtigen Verhalten Brände verhindern kann.picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Wenn es im Wald brennt, ist Handeln gefragt. Umso wichtiger, dass man mit dem richtigen Verhalten Brände verhindern kann.picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

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Im vergangenen Jahr hat es fast 1.200 Mal in deutschen Wäldern gebrannt - das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Dabei wurden rund 2.600 Hektar Wald vernichtet - eine Fläche, so groß wie 3.700 Fußballfelder. Auch im Müritz-Nationalpark versuchen seit Montag mehrere Hundert Einsatzkräfte, lodernde Waldflächen unter Kontrolle zu bringen. 

Wie groß die Gefahr eines Waldbrands für einzelne Regionen Deutschlands ist, ermittelt der Deutsche Wetterdienst (DWD) Tag für Tag anhand des Waldbrandgefahrenindex. Für die kommenden Tage schätzt der DWD die Gefahr für den Großteil des Landes als gering oder mittel ein, nur im Nordosten und Südwesten wird das Risiko teilweise höher eingestuft. 

Diese Tipps dienen der Prävention

Waldbesucherinnen und Waldbesucher können ihren Teil dazu beitragen, kein Risikofaktor zu sein - indem sie einige einfache Tipps befolgen, die die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der ADAC Hessen-Thüringen bereithalten:

  • Rauchen Sie nicht im Wald. In vielen Bundesländern ist das zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ohnehin verboten. In Sachsen-Anhalt gilt die Regelung vom 15. Februar bis 15. Oktober, in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sogar ganzjährig.
  • Entzünden Sie keine Feuer und grillen Sie nicht im oder rund um den Wald. Auch das ist strengstens verboten, weil bereits ein Funke bei längerer Trockenheit ausreichen kann, einen Waldbrand zu entzünden. Halten Sie mindestens 100 Meter Abstand zum Waldrand.
  • Stellen Sie Autos, Motorräder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge nur auf ausgewiesenen Flächen, nicht auf Wiesen und Waldwegen ab. Ansonsten kann von heißgelaufenen Katalysatoren und Auspuffrohren eine Bandgefahr für trockene Böden, Gräser und Blätter ausgehen.
  • Halten Sie die Zufahrtswege zu Waldgebieten unbedingt frei und parken Sie dort nicht. Im Ernstfall nutzen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und andere Hilfsdienste diese Zufahrten und Rettungswege.

Ist doch mal etwas schiefgegangen oder haben Sie einen Waldbrand im Anfangsstadium gesichtet, rät die Landesregierung Baden-Württembergs, Ruhe zu bewahren und die 112 zu wählen. 

Sommerzeit ist Grillzeit? Mag sein, aber leider ist derzeit auch die Brandgefahr groß. Bereits ein Funke kann bei längerer Trockenheit ausreichen, einen Waldbrand zu entzünden.picture alliance/dpa

Sommerzeit ist Grillzeit? Mag sein, aber leider ist derzeit auch die Brandgefahr groß. Bereits ein Funke kann bei längerer Trockenheit ausreichen, einen Waldbrand zu entzünden.picture alliance/dpa

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Wichtig sind für den Notruf die Angaben über den Brandort, das Brandgeschehen (brennt Bodenvegetation oder Baumkronen), ob Personen, Häuser und andere Einrichtungen in Gefahr sind und von wo aus der Brand gemeldet wird. Über die App „Hilfe im Wald“ können Einsatzkräfte im Notfall direkt zum eigenen Standort navigiert werden.

Brand verursacht? Wer jetzt haftet

Wer versehentlich einen Brand verursacht, haftet zwar für entstandene Schäden, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden aber. Dafür sollte die Deckungssumme bei mindestens 15 Millionen Euro liegen. Ist tatsächlich der heiße Katalysator des Autos ursächlich für den Brand, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf.

Wer vorsätzlich einen Brand herbeiführt, kann hingegen nicht auf den Versicherungsschutz bauen. In diesen Fällen leisten Anbieter nämlich nicht. Stattdessen drohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wer zumindest fahrlässig handelt, kann ebenfalls mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr rechnen.

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