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Prozessbegleitung für Gewaltopfer: Was leistet sie?

Wer nach einem Gewaltverbrechen vor Gericht aussagen muss, bekommt Unterstützung: Prozessbegleiter nehmen Ängste, aber sprechen nie über die Tat. Was sie stattdessen leisten.

Von dpa

21.09.2026

Vor Gericht immer eng an der Seite des Opfers: die psychosoziale Prozessbegleitung.Silas Stein/dpa/dpa-tmn

Vor Gericht immer eng an der Seite des Opfers: die psychosoziale Prozessbegleitung.Silas Stein/dpa/dpa-tmn

© Silas Stein/dpa/dpa-tmn

Wer Opfer eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts geworden ist, tut sich häufig schwer damit, wenn er oder sie in dieser Sache als Zeuge vor Gericht aussagen muss. Was Betroffene oft nicht wissen: Sie haben in solchen Fällen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung, die sie an jedem Gericht in Deutschland beantragen können. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist für Zeugen kostenlos.

„Hierbei unterstützen Fachleute Betroffene vor, während und nach dem Strafverfahren mit dem Ziel, die psychische Belastung zu reduzieren und Orientierung zu geben“, sagt Birgit Wunderlich, ausgebildete Prozessbegleiterin und Mitarbeiterin im Büro der Opferbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Es geht darum, Betroffene psychisch zu stabilisieren und ihnen Unsicherheiten zu nehmen“, sagt Wunderlich. Psychosoziale Prozessbegleiter bereiten Zeugen auf Vernehmungen vor, begleiten sie auf Wunsch zu Gerichtsterminen und erklären Abläufe von Strafverfahren.

Begleiterinnen geben keine Rechtsberatung 

Prozessbegleiter leisten nicht nur wertvolle Aufklärungsarbeit, sondern schauen sich mit Zeugen beispielsweise auch im Vorfeld der Verhandlung gemeinsam den Gerichtssaal an. „Ein Tabu ist es allerdings, über die Tat zu sprechen“, so Wunderlich.

Therapien oder psychologische Beratung bieten Prozessbegleiterinnen und -begleiter nicht an. Allerdings helfen sie bei der Suche nach weitergehenden Hilfe- und Beratungsangeboten. Auch gibt es über psychosoziale Prozessbegleiter keine Rechtsberatung. Opfer von schweren Straftaten haben jedoch in vielen Fällen neben dem Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung auch Anspruch auf die kostenlose Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

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