Panorama

Pflichtteil prüfen: Anspruch auf Belege gibt es nicht

Selbst für Enterbte bleibt in der Regel ein Pflichtteil am Erbe bestehen, den diese in jedem Fall erhalten. Bei der Auszahlung müssen sich Pflichtteilsberechtigte auf die Angaben der Erben verlassen.

Von dpa

10.04.2026

Werden nahe Angehörige enterbt, müssen diese sich für ihren Pflichtteil auf die Angaben der Erben verlassen. Silvia Marks/dpa-tmn/dpa

Werden nahe Angehörige enterbt, müssen diese sich für ihren Pflichtteil auf die Angaben der Erben verlassen. Silvia Marks/dpa-tmn/dpa

© Silvia Marks/dpa-tmn/dpa

Wer als nächster Angehöriger enterbt ist, kann von den Erben zumindest seinen Pflichtteil verlangen. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils aus dem Nettonachlass. Aber wie genau können Pflichtteilsberechtigte eigentlich prüfen, ob die ausgezahlte Summe auch korrekt ist? Ganz einfach: nachfragen. Denn Pflichtteilsberechtigte haben gegenüber den Erben einen Auskunftsanspruch. Nur: Belegen müssen diese ihre Auskünfte nicht zwingend.

Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 19 U 71/24) verweist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem konkreten Fall hatte ein Pflichtteilsberechtigter von den Erben die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses gefordert, um den Wert des Nachlasses sicher nachvollziehen zu können. Zu Unrecht, wie die Richter des Oberlandesgerichts urteilten.

Zwar hätten Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch gegenüber den Erben. Dieser beinhalte aber keine Belegvorlage. Ein solcher Anspruch könne sich nur dann ausnahmsweise ergeben, wenn der Nachlass schwer einzuschätzende Vermögensobjekte, wie etwa Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen enthält. 

Sinn und Zweck der ausnahmsweise begründeten Pflicht zur Belegvorlage sei aber gerade nicht, dass der Pflichtteilsberechtigte die Angaben des Erben auf ihre Richtigkeit hin überprüfen kann. Hierfür muss vielmehr die eidesstattliche Versicherung des Erben genügen.

Das könnte Sie auch interessieren