Selbst für Enterbte bleibt in der Regel ein Pflichtteil am Erbe bestehen, den diese in jedem Fall erhalten. Bei der Auszahlung müssen sich Pflichtteilsberechtigte auf die Angaben der Erben verlassen.
Selbst für Enterbte bleibt in der Regel ein Pflichtteil am Erbe bestehen, den diese in jedem Fall erhalten. Bei der Auszahlung müssen sich Pflichtteilsberechtigte auf die Angaben der Erben verlassen.