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Nach Autounfall: Wie lange darf eine Versicherung prüfen?

Dauert heute alles länger als früher? Papierkram, Bürokratie? Mag sein. Ärgerlich wird Warten, wenn man nach einem Unfall seinen Schaden beglichen haben will. Wie lange muss man warten – wann klagen?

Von dpa

27.02.2026

Das soll repariert werden: Aber was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht auf die Aufforderung zur Regulierung des Schadens reagiert?Robert Michael/dpa

Das soll repariert werden: Aber was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht auf die Aufforderung zur Regulierung des Schadens reagiert?Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Stellen Sie sich vor: Sie waren in einen Verkehrsunfall mit Blechschaden verwickelt, ihr Auto muss repariert werden, sie schreiben der gegnerischen Versicherung und - es passiert nichts. Sie warten und warten. Doch wie lange muss man sich gedulden?

Bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall muss die Versicherung nach vier Wochen entscheiden, ob sie für einen Schaden eintritt oder nicht. Meldet sie sich bis dahin nicht, kann man gegen sie klagen. Und selbst wenn sie am Ende den Schaden reguliert, muss sie für die Prozesskosten aufkommen. Das hat das Amtsgericht Braunschweig in einem Urteil (Az.: 112 C 1575/24) entschieden, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Es ging um Reparaturkosten nach einem Autounfall

In dem Fall ging es um die Folgen eines Verkehrsunfalls. Eine Autofahrerin reichte bei der gegnerischen Versicherung ein Schreiben ein – erstmals am 30. April. Dort gab sie konkrete Ansprüche an. Und im Verlauf des Monats Mai schwenkte die Betroffene um - von einer fiktiven Abrechnung nach Gutachten auf die konkrete Abrechnung einer Reparaturrechnung. Zudem wollte sie Kosten für einen Mietwagen ersetzt haben.

Doch die Monate gingen ins Land - ohne Antwort darüber, ob die Versicherung die Haftung übernimmt oder nicht. Die Autofahrerin entschloss sich, zu klagen. Erst dann erkannte die Versicherung die Forderungen im Prozess an und zahlte. 

Ende gut, alles gut? - Nein!

Doch die Prozesskosten wollte das Unternehmen der Klägerin aufbürden. Die Begründung: Das Unternehmen hätte nicht genug Zeit gehabt, die Forderungen zu prüfen. Das hatte vor Gericht allerdings keinen Bestand. Wenn ein Fall keine „außergewöhnliche Komplexität“ aufweist, ist nach Ansicht des Gerichts eine Prüffrist von maximal vier Wochen ab Erhalt des Anspruchsschreibens angemessen.

Die Versicherung war erstmals Ende April informiert worden. Also war bei Klageeinreichung die Frist überschritten – und zwar deutlich. Selbst die Umstellung auf die Erstattung der Reparaturrechnung im Mai verlängerte die Frist laut Gericht allenfalls um zusätzliche zwei Wochen. Die monatelange Verzögerung sei nicht angemessen gewesen. Die Versicherung selbst habe den Grund zur Klage verursacht. Daher sei es nur folgerichtig, dass diese am Ende auch die Kosten des Verfahrens tragen muss.

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