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Autos dürfen nicht auf Schutzstreifen halten. Doch was, wenn ein Radfahrer wohl noch rechts vorbei gepasst hätte - und dennoch in das Fahrzeug kracht? So ein Fall landete im Norden vor Gericht.

Der Unfall? Unverschuldet. Die Gegenseite? Haftet voll. Das Gutachten will sie aber trotzdem nicht voll bezahlen. Und was jetzt? Klagen natürlich, denn ein Gericht entschied im Sinne des Unfallopfers.