Jobwechsel: Was ist eigentlich ein Letter of Intent?
Vor dem neuen Arbeitsvertrag unterschreiben manche Beschäftigte und Arbeitgeber einen Letter of Intent. Was die Absichtserklärung rechtlich bedeutet – und wann sie Folgen haben kann.
Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung.picture alliance / dpa-tmn
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Wenn Beschäftigte den Arbeitgeber wechseln, kommt es häufig vor Abschluss eines Arbeitsvertrags zu einem sogenannten Letter of Intent, zu Deutsch: eine Absichtserklärung. Darin bekunden beide Seiten - der neue Arbeitgeber einerseits und der oder die Beschäftigte andererseits - ihren Willen, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. „Ein Letter of Intent ist allerdings rechtlich nicht immer verbindlich“, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Gütersloh.
Es handele sich in vielen Fällen lediglich um ein Schriftstück, das einen Verhandlungsstand und den Willen beider Seiten dokumentiert, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. „Es kann also durchaus sein, dass ein Arbeitsvertrag letztlich nicht zustande kommt“, so Schulze Zumkley.
Anspruch auf Schadenersatz
Allerdings gibt es ihr zufolge Ausnahmen. Sind im Letter of Intent bereits wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrags wie Position, Gehalt, Eintrittsdatum sowie Arbeitszeit festgelegt und fehlen Vorbehalte, können Gerichte die Absichtserklärung als verbindlichen Vorvertrag auslegen. „Das gilt vor allem, wenn beide Seiten den Letter of Intent unterschrieben haben“, sagt Schulze Zumkley.
Aber auch bei einem unverbindlichen Letter of Intent darf es nicht zu einer arglistigen Täuschung kommen. Zieht ein Arbeitgeber ein Jobangebot ohne Angabe von Gründen zurück, kann ein Bewerber, der wegen des Letter of Intent seinen sicheren Job gekündigt hat, unter Umständen Schadenersatz verlangen.