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Frühstartrente für Kinder: Was Eltern jetzt tun sollten

Ab 2027 sollen Kinder monatlich Geld vom Staat für die spätere Rente bekommen. Eltern müssen dafür nicht sofort handeln – im Idealfall nehmen sie sich die Zeit, verschiedene Verträge zu vergleichen.

Von dpa

16.10.2026

Zuschuss vom Staat für Kinder und Jugendliche: Ab 2027 soll es die Frühstartrente geben.Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Zuschuss vom Staat für Kinder und Jugendliche: Ab 2027 soll es die Frühstartrente geben.Zacharie Scheurer/dpa-tmn

© Zacharie Scheurer/dpa-tmn

10 Euro pro Monat vom Staat für die Rente erhalten? Für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren soll es das ab dem kommenden Jahr geben - 2027 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020, früher geborene Kinder gehen leer aus. 

Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Frühstartrente verabschiedet, nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Aber was müssen Eltern jetzt konkret tun, um das Geld für die Kinder zu erhalten?

Sie müssen lediglich bei einem Anbieter ihrer Wahl einen individuellen Vertrag über ein zertifiziertes Standarddepot für ihr jeweiliges Kind abschließen. Sobald das erledigt ist, kümmert sich der Anbieter um die restlichen Formalitäten und die Förderung fließt Monat für Monat automatisch. Der Vorteil des Standarddepots: Hier dürfen bis zum 18. Geburtstag keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Zudem sind die laufenden Gesamtkosten auf ein Prozent pro Jahr gedeckelt.

Vergleichsangebote einholen lohnt sich

Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Eltern daher, in den kommenden Monaten verschiedene Angebote über Standarddepots einzuholen und zu vergleichen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW macht es auf lange Sicht nämlich einen großen Unterschied, ob die laufenden Depotkosten etwa bei 0,2 Prozent oder beim Maximalbetrag von 1,0 Prozent liegen. 

Wer im Standarddepot alleine die staatliche Förderung von 1.440 Euro bis zur Rente liegen lässt, kann im Alter von 68 Jahren beim kostengünstigen Depot auf rund 76.400 Euro zugreifen, während im Depot mit den maximal zulässigen Effektivkosten von einem Prozent lediglich 48.600 Euro liegen - ein Unterschied von rund 27.800 Euro. Die für das Rechenbeispiel angenommene Rendite pro Jahr liegt bei 7,5 Prozent.

Eigenbeiträge zusätzlich möglich

Übers Knie brechen müssen Eltern ihre Entscheidung ohnehin nicht. Falls Eltern nicht oder nicht gleich einen individuellen Vertrag für ihr förderberechtigtes Kind abschließen, wird das Geld von der Deutschen Bundesbank kollektiv angelegt. „Dann kann das Kind zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr selbst einen Vertrag abschließen und das ihm zustehende Geld abrufen“, erklärt Scherfling.

Wollen Mütter, Väter, Großeltern oder andere Gönner außerhalb der Familie die staatlichen Zuwendungen aufbessern, können sie das bis zu einem Betrag von 6.840 Euro pro Kalenderjahr tun.

Frühstartrente als gute Ergänzung

Was Erziehungsberechtigte jetzt aber nicht tun sollten: sich ausschließlich auf die Frühstartrente verlassen. Ralf Scherfling rät davon ab, eigene Vorsorgebemühungen ganz einzustellen oder ab 2027 lediglich noch das Standarddepot der Frühstartrente zu bedienen. „Die Frühstartrente ist für die spätere Altersvorsorge des heutigen Kindes gedacht“, sagt der Verbraucherschützer. „Die Rentenzahlung beginnt zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr.“ Früher können zumindest die staatlichen Beiträge nicht abgerufen werden.

Zwar können die eingezahlten Eigenbeiträge laut Bundesfinanzministerium auch vor Vollendung des 65. Lebensjahres „unter Beachtung der vertraglichen Regelungen“ jederzeit wie bei jedem anderen Depot entnommen werden. Wer aber für Führerschein, Ausbildung oder die erste eigene Wohnung des Kindes vorsorgen möchte, sollte das Scherfling zufolge besser separat tun - etwa mit passenden Wertpapieren in einem Kinder- beziehungsweise Juniordepot. 

Der Grund liegt vor allem in der Besteuerung: Während die Erträge im Standarddepot nachgelagert - also in der Auszahlphase - besteuert werden, müssen sie beim Juniordepot oft mindestens teilweise bereits im Jahr des Zuflusses besteuert werden. Hier können Eltern dann Jahr für Jahr von den steuerlichen Freibeträgen des Kindes (Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug) profitieren, die 2026 in Summe bei 13.384 Euro liegen.

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