dpa

Dobrindt: Keine akute Gefahr nach Tod von CSD-Verdächtigem

Nach Angaben des Innenministers gibt es weitere Maßnahmen. Man gehe aber aktuell von keiner weiteren Gefährdung aus. Zugleich äußert er Kritik an einer Gerichtsentscheidung.

Von dpa

26.07.2026

Laut Dobrindt hatte der Tatverdächtige ein „hohes Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“.Sebastian Gollnow/dpa

Laut Dobrindt hatte der Tatverdächtige ein „hohes Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“.Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Nach dem Tod des Tatverdächtigen des mutmaßlich islamistischen Terroranschlag in Berlin geht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt aktuell von keiner weiteren Gefahr aus. „Es gibt weitere Maßnahmen, aber wir gehen jetzt aktuell von keiner weiteren Gefährdung aus. Aber das ist alles immer eher eine Momentaufnahme“, sagte der CSU-Politiker im ARD-„Brennpunkt“. 

In der Vergangenheit sei immer auch nach weiteren Verdächtigen gesucht worden. „Es gibt eine weitere Person, die dort in Betrachtung ist. Das hat sich bisher aber nicht erhärtet, ist aber auch noch nicht abgeschlossen.“ Diese Anschläge würden typischerweise von Einzeltätern begangen.

„Allein auf Deradikalisierung zu setzen, das wäre sicherlich naiv“

Auf die Aussage, dass vermutlich viele Bürger dächten, es sei es naiv gewesen, den mutmaßlichen Täter Abdul B. an einer Deradikalisierungsmaßnahme teilnehmen zu lassen, sagte Dobrindt: „Ja, absolut und auch in der Politik werden viele so denken.“ Deradikalisierungsmaßnahmen seien ein Mittel, Haft sei ein Mittel, Abschiebung sei bei Ausländern ein Mittel. „Aber allein auf Deradikalisierung zu setzen, das wäre sicherlich naiv.“ Im Einzelfall funktioniere das, in vielen Fällen aber nicht. „Deswegen ist es ja umso unverständlicher, dass bei diesem Register an Straftaten, das wir hier sehen, eine Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.“

Ähnlich äußerte sich Dobrindt im Sender RTL. Er glaube, dass es allen gleich gehe. „Dass man nicht nachvollziehen kann, dass jemand mit so einem Strafregister wie dem hier vorliegenden, mit so einem Maß an Radikalisierung, wie man das hier auch erkennen kann, dass der dann vor Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung bekommt.“ Er kündigte eine genaue Prüfung an, warum es zu dieser Situation gekommen sei.