dpa

Extremismus-Berater zu Abdul B.: „freundlicher Eindruck“

Der 21-jährige Abdul B. soll den Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days (CSD) verübt haben. Ein Extremismus-Berater kannte den Mann und teilt seine Einschätzung.

Von dpa

26.07.2026

Eine Frau starb bei dem Anschlag.Sebastian Gollnow/dpa

Eine Frau starb bei dem Anschlag.Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) hat in einem Interview seinen Eindruck über den mutmaßlichen Täter des CSD-Anschlags, Abdul B., geteilt. Die Sozialarbeiter hätten „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ von Abdul B. gehabt, sagte Mücke, der VPN-Geschäftsführer ist, im ARD-„Brennpunkt“. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“

Das VPN ist eine deutsche gemeinnützige Organisation, die in der Extremismusprävention tätig ist. Das VPN begleitet Menschen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien zugewandt haben, bei der Distanzierung und Deradikalisierung.

 Abdul B. zeigte sich in Verhandlungen „überwiegend geständig“

Abdul B. war monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, ehe er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“, verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.

Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. „Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere,
nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt“, teilte sie mit. In der Verhandlung zeigte sich Abdul B. der Mitteilung zufolge „überwiegend geständig“ und distanzierte sich vom IS.