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BGH prüft Streit um Familienarchiv verfolgter Zeugen Jehovas

In einem Museum in Dresden liegt ein Archiv, das die Geschichte der zur NS-Zeit verfolgten Kusserow-Familie erzählt. Die Zeugen Jehovas erheben Anspruch auf die mehr als 1.000 Dokumente.

Von Jacqueline Melcher, dpa

13.03.2026

Wurde das Archiv in gutem Glauben erworben? (Archivbild)Britta Pedersen/dpa

Wurde das Archiv in gutem Glauben erworben? (Archivbild)Britta Pedersen/dpa

© Britta Pedersen/dpa

Während des Nazi-Regimes wurden Zeugen Jehovas verfolgt – so auch die 13-köpfige Familie von Annemarie Kusserow. Die junge Frau hielt die Verfolgung der Familie aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 in Bildern, Briefen und anderen Schriftstücken fest. Um das umfassende Archiv wird nun vor Deutschlands höchstem Zivilgericht gestritten.

Denn nach Kusserows Tod im Jahr 2005 verkaufte ihr Bruder das Familienarchiv an den deutschen Staat. Momentan wird es im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden ausgestellt. Eigentlich hatte Kusserow ihr Erbe aber den Zeugen Jehovas überlassen – die mit dem Verkauf der Dokumente nicht einverstanden sind und sie zurückverlangen. Am Freitag verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall.

Abschiedsbriefe und Todesurteile

Nach Angaben der Zeugen Jehovas war Annemarie Kusserow die älteste Tochter der Familie. In dem Archiv, das sie bis zu ihrem Tod pflegte, befinden sich auch Zeichnungen, Todesurteile, Haftbefehle und Abschiedsbriefe. Zwei ihrer Brüder wurden von den Nationalsozialisten hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten. Weitere Familienmitglieder starben infolge der grausamen Haftbedingungen. 

Wie das Archiv nach dem Tod der über 90-jährigen Kusserow bei ihrem Bruder landete, ist laut BGH ungeklärt. „Fest steht, dass das Archiv unrechtmäßig an das Museum veräußert wurde“, sagt Sebastian Stock, Sprecher der Zeugen Jehovas. Dass nur sechs von mehr als 1.000 Teilen ausgestellt würden, zeige, „dass die meisten der Dokumente für das Museum von keinem Interesse sind“. Auf dpa-Anfrage wollte sich das Museum zunächst nicht zum Verfahren äußern.

Das Familienarchiv wird im Militärhistorischen Museum in Dresden ausgestellt. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Das Familienarchiv wird im Militärhistorischen Museum in Dresden ausgestellt. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

In gutem Glauben erworben?

In dem Rechtsstreit vor dem BGH geht es nun vor allem um die Frage, ob die Bundesrepublik das Kusserow-Archiv „gutgläubig erworben“ hat. In diesem Fall ist der Käufer eines Gegenstands nämlich selbst dann rechtmäßiger Eigentümer, wenn die Sache vorher gar nicht demjenigen gehörte, von dem er sie gekauft hat. Voraussetzung für diesen Kauf „in gutem Glauben“ ist, dass der Käufer nicht wusste oder wissen konnte, dass die Sache dem Verkäufer nicht gehörte.

Auch darf der Gegenstand laut Bürgerlichem Gesetzbuch nicht „gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen“ sein. Der BGH soll insofern auch klären, wann ein „abhandengekommener“ Gegenstand nicht mehr als solcher gilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte entschieden, dass die Zeugen Jehovas den Kusserow-Bruder als Besitzer des Archivs geduldet und so legitimiert hätten. Die Klägerseite meint, eine nachträgliche Legitimierung sei gar nicht möglich.

BGH wirbt für Einigung

Der fünfte Zivilsenat des BGH kritisierte bei der mündlichen Verhandlung am Freitag, dass das OLG Köln in seinem Urteil viele Fragen offen gelassen habe. Die Vorsitzende Richterin, Bettina Brückner, deutete an, dass der Fall daher noch mal nach Köln zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückgewiesen werden könnte. Sie warb bei den Parteien aber gleichzeitig für eine andere Lösung: eine gütliche Einigung. 

Am Ende des Rechtsstreits stünde wohl ein kompromissloses Ergebnis: Einer gewinne, einer verliere, so Brückner. Sie fragte daher, ob man nicht eine Lösung finden könnte, mit der beide Seiten einverstanden wären. Schließlich teilten wohl beide Parteien das Ziel, das einzigartige Archiv für künftige Generationen zu erhalten. Kläger und Beklagte ließen zunächst offen, ob eine Einigung für sie infrage käme. Den Termin zur Verkündung seiner Entscheidung setzte der BGH - unter dem Vorbehalt, dass es vorher keine Einigung gibt - auf den 22. Mai. 

Ausstellung in Zeugen-Jehovas-Museen

Für die Zeugen Jehovas hätten die Dokumente einen „immensen Wert“, sagt Sprecher Stock. Die Religionsgemeinschaft betreibe weltweit etwa ein Dutzend Museen, in denen das Archiv ausgestellt werden könne, wenn sie es zugesprochen bekäme. So sei 2025 etwa ein Museum in Selters im hessischen Taunus eröffnet worden. Eine großangelegte Ausstellung über die Geschichte von Zeugen Jehovas in Zentraleuropa sei in Vorbereitung.

Zeugen Jehovas hatten es zur NS-Zeit abgelehnt, den Hitlergruß zu zeigen oder ihre Kinder in die Hitlerjugend zu schicken. Viele verweigerten den Wehrdienst. Ab 1933 wurden sie von den Nazis verfolgt. Tausende wurden verschleppt, inhaftiert und gefoltert. Mindestens 1.700 Mitglieder der Gemeinschaft verloren ihr Leben. Ab Ende Juni soll in Berlin ein neues Denkmal an die Verfolgung der Zeugen Jehovas erinnern.

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