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1. FC Köln: Streit um Trainingszentrum geht weiter

Die obersten NRW-Verwaltungsrichter hatten im August den Ausbau genehmigt. Einer von zwei Klägern aber akzeptiert das nicht. Die Bürgerinitiative Grüngürtel will vor das Bundesverwaltungsgericht

Von dpa

29.09.2026

Der Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des 1.FC Köln und die Gleueler Wiese im Grüngürtel der Stadt geht weiter. (Archivbild)Christian Knieps/dpa

Der Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des 1.FC Köln und die Gleueler Wiese im Grüngürtel der Stadt geht weiter. (Archivbild)Christian Knieps/dpa

© Christian Knieps/dpa

Der seit Jahren ausgetragene Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln geht in die nächste juristische Runde. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts ist am Gericht in Münster ein Rechtsmittel gegen ein Urteil aus dem August eingegangen. 

Vor rund vier Wochen hatten die obersten NRW-Verwaltungsrichter entschieden, dass der 1. FC Köln sein Trainingszentrum wie geplant auch in den Grüngürtel der Stadt hinein ausbauen darf. Das Gericht hatte den Bebauungsplan für wirksam erklärt und keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. 

Einer der beiden Kläger, die Bürgerinitiative Grüngürtel, hat fristgerecht Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt und hat jetzt noch vier Wochen Zeit, die Begründung nachzuliefern. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin hat der Naturschutzbund Deutschland auf das Rechtsmittel verzichtet.

FC plant neue Trainingsplätze

Der 1. FC Köln will die bestehende Sportanlage rundum das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern. Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. 

Naturschützer beklagen die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche. Insgesamt geht es neben den Kleinspielfeldern um drei neue Trainingsplätze und ein Funktionsgebäude auf einer bislang unbebauten Fläche.

Bereits im Jahr 2022 gab es ein Urteil am OVG. Vor über vier Jahren hatte das Gericht den Bebauungsplan noch abgelehnt. Diese Entscheidung wurde später vom Bundesverwaltungsgericht gekippt.

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