Sechs-Punkte-Plan soll Geflügelpest in NRW eindämmen
Stallpflicht, Test-Offensive, Kontaktregeln: Das Land unterschreibt zusammen mit den Verbänden einen Maßnahmenkatalog. Betroffen sind auch Hobbyzüchter.
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) hat mit zahlreichen Verbänden einen Maßnahmenkatalog im Kampf gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe unterzeichnet. (Archivfoto)Federico Gambarini/dpa
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Im Kampf gegen die Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest haben das Land Nordrhein-Westfalen und verschiedene Verbände einen gemeinsamen Leitfaden unterzeichnet. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums verpflichten sich die Landwirtschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, die NRW-Geflügelwirtschaftsverband die Landesvereinigung Ökologischer Landbau, die Landwirtschaftskammer, die Verbände der Rassegeflügelzuchtvereine sowie die Tierärztekammer zu einem Maßnahmenkatalog.
In den sechs Punkten geht es unter anderem um Hygienevorschriften und Kontaktregeln für Hausgeflügel und Wildvögel, das Beachten der Stallpflichten, schnelle Tests durch Tierärzte bei Verdachtsfällen und Einschränkungen bei Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten.
„Im Kampf gegen die Geflügelpest handeln wir Hand in Hand mit der Landwirtschaft, der Geflügelwirtschaft und den Veterinärbehörden. Nach wie vor ist der beste Schutz gegen die Geflügelpest die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen“, sagte Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) laut Mitteilung. Nur so könnten Geflügelhalter ihre Haus- und Nutztiergeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen. Mit dem neu abgeschlossenen gemeinsamen Leitfaden unterstütze das Land die Selbstverpflichtung der Branche für zusätzliche, präventive Maßnahmen.
Seit Ende September wurde der Erreger der Vogelgrippe in mehreren Geflügelbetrieben in NRW nachgewiesen. Darunter größere Betriebe in den Kreisen Paderborn, Kleve am Niederrhein und im Rhein-Erft-Kreis. Auch bei mehreren Wildvögeln wurde die Krankheit entdeckt.
Die Behörden haben Schutz- und Überwachungszonen angeordnet. In den betroffenen Regionen gilt eine Stallpflicht - auch für private Tierhalter.
Ansteckungsgefahr für den Menschen gering
Eine Ansteckung des Menschen mit Geflügelinfluenza ist nach Angaben des Friedrich-Löffler-Institutz war prinzipiell möglich, aber äußerst selten. Eine Ansteckung würde engen Kontakt zu infiziertem Geflügel mit einer sehr hohen Viruslast voraussetzen. Aktuell bestehe für die Bevölkerung kein besonderes Risiko. Das Institut rät dennoch, Abstand zu Wildvögeln zu halten, Tiere nicht zu füttern und auf gute Handhygiene zu achten.