Politik Inland

Zollrechtliche Maßnahmen gegen Tanker „Eventin“

Der vor Rügen havarierten Tanker „Eventin“ soll zur Schattenflotte Russlands gehören und steht bereits auf einer Sanktionsliste. Nun laufen weitere Schritte.

Von dpa

21.03.2025

Der Öltanker „Eventin“ war vor Rügen havariert. (Archivbild) Stefan Sauer/dpa

Der Öltanker „Eventin“ war vor Rügen havariert. (Archivbild) Stefan Sauer/dpa

© Stefan Sauer/dpa

Gegen den im Januar in der Ostsee vor Rügen havarierten Öltanker „Eventin“ laufen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nun „zollrechtliche Maßnahmen“. Diese seien aber noch nicht abgeschlossen, sagte ein Sprecher in Berlin.

Einen „Spiegel“-Bericht, wonach das Schiff inklusive der Ladung beschlagnahmt worden sei, bestätigte der Sprecher auf Nachfrage nicht. Er sagte, „auch bei der gegebenen sicherheitspolitischen Lage können wir uns zu dem Sachverhalt nicht sehr weitgehend äußern“.

Die EU-Staaten hatten die „Eventin“ bereits auf die Liste der Sanktionen gegen Russland gesetzt. Der Tanker ist damit eines von mehr als 150 Schiffen der sogenannten Schattenflotte, gegen die Sanktionen gelten. 

Behörden prüfen aktuell das weitere Vorgehen 

Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte: „Eine Weiterfahrt ist derzeit untersagt und aktuell wird das weitere Vorgehen im Hinblick auf das Schiff und die Ladung von den zuständigen Behörden geprüft.“

Er verwies darauf, dass der Zoll grundsätzlich nach dem Zollkodex der Europäischen Union („Artikel 198“) Gegenstände unter Voraussetzungen einziehen und verwerten könne. 

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wurde bereits geprüft, wo das Schiff abgepumpt werden könnte. Dabei wird auch überlegt, ob beim Durchfahren internationaler Gewässer – aus der Ostsee in die Nordsee – Sicherheitsprobleme bestehen und ein militärischer Geleitschutz erforderlich werden könnte.

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