Worum geht es im Moskauer Prozess gegen Karnevalisten Tilly?
Der Prozess gegen den deutschen Karnevalisten Jacques Tilly in Russland nähert sich dem Ende. Es droht ein hartes Urteil. Russische Behörden verstehen keinen Spaß bei Majestätsbeleidigung.
Jacyues Tilly steht in Abwesenheit in Moskau vor Gericht wegen seiner Putin-kritischen Karnevalswagen (Archivbild)Federico Gambarini/dpa
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In Moskau stehen im Strafverfahren gegen den deutschen Bildhauer Jacques Tilly unter anderem wegen Beleidigung von Kremlchef Wladimir Putin die Plädoyers an – und eventuell auch schon das Urteil. Der für seine bissig-satirischen Karnevalswagen bekannte Tilly ist beim Prozess nicht anwesend, bei einer Verurteilung könnte in Moskau dennoch eine mehrjährige Haftstrafe gegen ihn verhängt werden.
Hintergrund des Prozesses sind die Mottowagen, die Tilly für den Düsseldorfer Rosenmontagszug produziert. Mehrfach hatte sich der Bildhauer in den vergangenen Jahren kritisch mit dem von Putin befohlenen Krieg in der Ukraine auseinandergesetzt, etwa mit einem Mottowagen, der Putin badend in einer Wanne ukrainischen Blutes zeigt.
Aufregung über Mottowagen mit Putin und Patriarch Kirill
Die größte Aufregung beim Prozess rief aber ein Karnevalswagen aus dem Jahr 2024 hervor mit Figuren von Putin in Uniform und dem vor ihm knienden Patriarchen Kirill beim homosexuellen Oralverkehr. Die Staatsanwaltschaft beschrieb die Szene in der Verhandlung gleich mehrfach in aller Ausführlichkeit.
Die „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“ ist in Russland strafbar, gleiches gilt für die Verunglimpfung von Amtspersonen. Dass nun gleich Putin und der höchste kirchliche Würdenträger des Landes bei einem homosexuellen Akt dargestellt werden, kommt daher quasi einer Majestätsbeleidigung gleich. Mehrere Zeuginnen im Prozess erklärten, sie seien in ihren religiösen Gefühlen verletzt worden – ein weiterer Straftatbestand.
Der bislang von der Staatsanwaltschaft aufgeführte Paragraf 207 des Strafgesetzbuches, unter den auch die Verbreitung angeblicher Falschmeldungen über den Einsatz der russischen Streitkräfte in der Ukraine fällt, sieht eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft vor.
Da Tilly selbst nicht in Russland ist, hätte ein Urteil keine unmittelbaren Folgen für ihn. Allerdings ist es eine unmissverständliche Drohgebärde Moskaus, die auch die Bewegungsfreiheit des Künstlers einengen soll – schließlich gibt es Länder, mit denen Russland ein Auslieferungsabkommen hat.