Politik Inland

VGH: Arbeitserlaubnis für Pflegeausbildung nicht nötig

Eine geflüchtete Frau aus Westafrika darf trotz Arbeitsverbots ihre Pflegeausbildung starten, entscheidet ein Gericht. Aus Sicht ihrer Unterstützer ist das für die gesamte Branche von Bedeutung.

Von dpa

19.11.2025

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg könnte für eine ganze Branche relevant sein. (Archivbild)Uwe Anspach/dpa

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg könnte für eine ganze Branche relevant sein. (Archivbild)Uwe Anspach/dpa

© Uwe Anspach/dpa

Geduldete Flüchtlinge brauchen für eine Ausbildung in der Altenpflege in Baden-Württemberg laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) keine Arbeitserlaubnis. Diese Ausbildung sei im Südwesten eine schulische Ausbildung, heißt es in einem Beschluss vom 12. November, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Praktische Tätigkeiten im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung seien dann ebenfalls keine erlaubnispflichtige Beschäftigung. (Az. 12 S 1888/25)

Bedeutsam für ganze Branche?

Dies gelte auch dann, wenn die Azubis den praktischen Teil der Ausbildung in einem Pflegeheim absolvieren und dafür eine Ausbildungsvergütung erhalten, entschied der 12. Senat des VGH Baden-Württemberg in Mannheim. Denn der Praxisanteil sei eng mit der theoretischen Ausbildung verzahnt und somit Bestandteil der Schulausbildung. Eine im Arbeitsvertrag geforderte „geeignete Arbeitserlaubnis“ brauche es folglich nicht. 

Aus Sicht der Beratungsstelle Plan.B für Geflüchtete in Tübingen und der Region dürfte die Entscheidung für die ganze Branche bedeutsam sein. Viele Akteure im Land seien bislang davon ausgegangen, dass geduldete Flüchtlinge für die Ausbildung in der Altenpflege explizit eine Arbeitserlaubnis benötigen, teilte die Beratungsstelle mit. Dies stehe oft auch als Klausel in den Ausbildungsverträgen. 

Happy End für betroffene Frau

Die Beratungsstelle hatte den Angaben nach im konkreten Fall eine 38-jährige Westafrika­nerin unterstützt, die eigentlich zum 1. Oktober eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin beginnen wollte. Doch die deutschen Behörden hätten der Frau eine Duldung mit Arbeitsverbot erteilt, weil sie zuvor in Italien ein Asylverfahren durchlaufen habe. Dagegen sei sie vor Gericht gezogen. 

Doch laut dem VGH kann die Frau keine Erlaubnis für ihre Ausbildung einklagen, weil sie diese gar nicht braucht. „Frau M. ist sozusagen erfolg­reich vor Gericht gescheitert“, sagte Matthias Schuh von der Beratungsstelle laut Mitteilung.

Nach der Entscheidung habe das Pflegeheim sofort reagiert, hieß es. Die Frau könne ab nächster Woche nachträglich in die praktische Ausbildung einsteigen.

Karte
Das könnte Sie auch interessieren

Politik Inland

zur Merkliste

Die Villa im Visier: Hagel greift nach Kretschmanns Amt

Erstmals nach vielen Jahren dürften die Konservativen im Südwesten, glaubt man Umfragen, wieder in die Regierungszentrale einziehen. Aber noch kann viel passieren auf dem Weg zum Wahltermin.

Politik Inland

zur Merkliste

Baden-Württembergs Bodensee-Vorsitz: Das hat sich getan

Zusammen arbeiten die Anrainerstaaten bei der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) an der Entwicklung der Region. Zwölf Monate lang hatte Baden-Württemberg den Vorsitz. So fällt die Bilanz aus.

Politik Inland

zur Merkliste

CDU startet in die heiße Phase des Wahlkampfs

Das Staatsministerium fest im Blick: Die Südwest-CDU will in Heidelberg ihr Wahlprogramm festzurren. Vorher stehen die Wahlen zum Landesvorstand ab. Wie Spitzenkandidat Hagel wohl abschneiden wird?