Staatsgerichtshof mit Urteil zu AfD-Klage zu Coronaausschuss
Der hessische Staatsgerichtshof hat über die AfD-Klage zum Corona-Untersuchungsausschuss entschieden. Im Fokus steht der Umfang des Fragenkatalogs. Nun soll das Urteil verkündet werden.

Die AfD-Fraktion will die angestrebte Aufklärung der Corona-Politik thematisch weiter fassen als die übrigen Fraktionen - und zog vor Gericht. (Archivbild)Michael Brandt/dpa
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Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden will heute (11.00 Uhr) sein Urteil zur AfD-Verfassungsklage zum stockenden Corona-Untersuchungsausschuss verkünden. Die größte Oppositionsfraktion im Landtag will die angestrebte Aufklärung der einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch deutlich weiter fassen als die übrigen vier Fraktionen des Parlaments (Az. P. St. 2974).
Der Landtag hatte den Untersuchungsausschuss bereits vor einem Jahr auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt, bisher hat er seine inhaltliche Arbeit aber nicht aufgenommen. Nach dem AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament auf Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte.