Politik Inland

Somalierin klagt gegen Zurückweisung an deutscher Grenze

Nur ein Einzelfall - oder doch ein Verfahren mit weiterreichender Bedeutung? Eine junge Somalierin wurde an der deutschen Grenze zurückgewiesen und will Grundsatzfragen klären lassen.

Von dpa

12.11.2025

Drei Somalier hatten vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze geklagt. (Archivbild)Britta Pedersen/dpa

Drei Somalier hatten vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze geklagt. (Archivbild)Britta Pedersen/dpa

© Britta Pedersen/dpa

Eine minderjährige Somalierin, die erfolgreich gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze geklagt hat, will das Verfahren vor Gericht weiter verfolgen. Das berichteten das juristische Fachmedium „Legal Tribune Online“. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Vorgang.

Dobrindt sprach von „Einzelfallentscheidung“

Hintergrund sind die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) direkt nach Amtsantritt angeordneten verschärften Grenzkontrollen mit einer Zurückweisung Asylsuchender. 

Drei Somalier hatten vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze geklagt. Dies stellte Juli in einer Eilentscheidung fest, dass die Zurückweisung der Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Dobrindt sprach danach von einer „Einzelfallentscheidung“, die Zurückweisungen wurden fortgesetzt. 

Hauptsacheverfahren könnte Grundsatzfragen klären

Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden. Inzwischen sind sie eingereist. 

Das Verwaltungsgericht hat bei den Beteiligten nachgehakt, ob sie das Verfahren für erledigt halten. Die junge Frau will nun im Hauptsacheverfahren feststellen lassen, dass ihre Zurückweisung an der Grenze rechtswidrig war. Sollte die Klage zugelassen werden, könnten höhere Instanzen Grundsatzfragen klären, möglicherweise bis hin zum Europäischen Gerichtshof. 

Wie es nun konkret mit dem Verfahren in Berlin weitergeht, ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch offen.

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