Rehlinger will Reformen nicht auf Kürzungen verengen
Die saarländische Ministerpräsidentin Rehlinger fordert in der Debatte um Sozialreformen mehr Gerechtigkeit bei Steuern und Beiträgen – und nimmt auch Besserverdienende in den Blick.
Saarlands Ministerpräsidentin Rehlinger macht Druck beim Industriestrompreis. (Archivbild)Oliver Dietze/dpa
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Bei der Debatte über eine Reform der Sozialsysteme darf es nach Ansicht der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) nicht nur um Leistungskürzungen gehen. Es müsse auch um mehr Effizienz und die Verteilung von Lasten gehen - und damit auch um den Beitrag von Topverdienern, sagte sie. Es könne nicht sein, dass nur ein Teil der Gesellschaft die Veränderungen und die damit verbundenen Lasten trage.
„Und dann kann man sicherlich auch noch einmal über die Frage von Steuern reden“, sagte die saarländische Regierungschefin der Deutschen Presse-Agentur. Sie empfinde es als ungerecht, wenn jene, die ein paar Hunderttausend Euro erben, prozentual mehr Erbschaftssteuer bezahlten als jene, die Millionen erben.
„Also das ist ja keine klassische Steuererhöhungsdiskussion. Sondern es ist ja vor allem eine Gerechtigkeitsdiskussion und auch eine Steuerdurchsetzungsdiskussion“, sagte Rehlinger, die auch stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende ist.
„Reformen meinen nicht immer nur Sozialkürzungen“
Die SPD müsse „an der Spitze“ sein, wenn es darum gehe, den Sozialstaat leistungsfähig zu machen und zu erhalten. Notwendigen Veränderungen dürfe sich die Partei nicht verweigern. „Aber eines ist auch klar: Dass, wenn man über Reformen spricht, damit nicht immer nur Sozialkürzungen gemeint sein können.“
Die „Mehrlasten“, die etwa durch die älter werdende Gesellschaft entstehen, könnten „eben nicht nur in den unteren Einkommensschichten und auch nicht bei den Leistungsbeziehern finanziert werden“.
Es sei nötig, „dass wir da einen vernünftigen Interessenausgleich in der Gesellschaft hinbekommen“, sagte Rehlinger. Dazu gehöre beispielsweise auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung. „Das ist nicht in Stein gemeißelt“, sagte Rehlinger.
Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das maximale beitragspflichtige Bruttoeinkommen. Bisher lag sie bei jährlich 66.150 Euro, im kommenden Jahr bei 69.750 Euro.