Politik Inland

Untersuchungsausschuss soll Vergabe von Fördermitteln prüfen

Berliner CDU-Abgeordnete sollen in unzulässiger Weise Einfluss auf Fördermittel gegen Antisemitismus genommen haben, sagen Grüne und Linke. Wie das Parlament nun für Aufklärung sorgen will.

Von dpa

20.11.2025

Das Berliner Abgeordnetenhaus kann Untersuchungsausschüsse einsetzen, die bestimmte Vorfälle oder Vorgänge prüfen und dazu auch Beteiligte befragen. Britta Pedersen/dpa

Das Berliner Abgeordnetenhaus kann Untersuchungsausschüsse einsetzen, die bestimmte Vorfälle oder Vorgänge prüfen und dazu auch Beteiligte befragen. Britta Pedersen/dpa

© Britta Pedersen/dpa

Ein Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses soll die Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus unter die Lupe nehmen. Einen entsprechenden Antrag brachten die Oppositionsfraktionen Grüne und Linke im Parlament auf den Weg. Er wird zunächst in den zuständigen Ausschüssen weiter beraten. Auf einer der nächsten Parlamentssitzungen soll das Gremium dann offiziell eingesetzt werden. 

Schwere Vorwürfe

Grüne und Linke werfen Ex-Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seiner Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) vor, Fördermittel für Projekte gegen Antisemitismus nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben und damit gegen Haushaltsregeln verstoßen haben. Konkret geht es um mehr als drei Millionen Euro in einem jährlich zehn Millionen Euro umfassenden Topf der Kulturverwaltung für „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“.

Anlass für die Kritik ist eine Liste mit 18 Projekten gegen Antisemitismus, die die CDU bei der Kulturverwaltung eingereicht hat. Die CDU argumentiert, damit habe sie verhindern wollen, dass 2025 Fördergeld verfalle, so wie im Jahr zuvor. Es handele sich aber nicht um unerlaubte Einflussnahme, die Entscheidung über die Förderung von Projekten habe die Kulturverwaltung getroffen.

Ausschuss kann Zeugen befragen 

Laut Gesetz kann ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses ihn beantragen. Ein solcher Ausschuss hat die Aufgabe, „im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses einzelne Tatbestände aufzuklären“. Er darf dazu unter anderem Zeugen befragen. Alle Fraktionen entsenden Abgeordnete in das Gremium. 

Der nun geplante Untersuchungsausschuss zum Thema Fördermittel soll baldmöglichst seine Arbeit aufnehmen. Im Sommer 2026 soll ein Abschlussbericht vorliegen.

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