NRW will Handel mit Holocaust-Zeugnissen per Gesetz stoppen
Eine geplante Versteigerung von Holocaust-Zeugnissen in Neuss hatte für große Empörung gesorgt. NRW will dem Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern nun einen Riegel vorschieben.
Mit einer Bundesratsinitiative will NRW den Handel mit Dokumenten und Objekten von Opfern der Nazi-Herrschaft stoppen. (Archivbild)Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
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Nach internationalen Protesten wurde eine geplante Versteigerung von Holocaust-Zeugnissen gestoppt – jetzt setzt sich Nordrhein-Westfalen für ein grundsätzliches Verbot des Handels mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern ein. Die Landesregierung bringt in die nächste Bundesratssitzung am 8. Mai einen Gesetzentwurf ein, mit dem der Handel mit Dokumenten von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unterbunden werden soll.
Auslöser der Initiative war eine im letzten Moment gestoppte Auktion in Neuss bei Düsseldorf im November 2025, auf der mehr als 600 Dokumente aus der NS-Zeit versteigert werden sollten. Darunter waren Briefe aus Konzentrationslagern, Gestapo-Karteikarten und weitere Unterlagen. Viele Stücke enthielten persönliche Informationen und Namen von Betroffenen. Versteigert werden sollten laut Online-Katalog auch ein antijüdisches Propaganda-Plakat und ein Judenstern aus dem KZ Buchenwald mit „Gebrauchsspuren“.
Handel zum Schutz der Würde der Opfer verbieten
„Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken“, erklärte der NRW-Minister für Bundesangelegenheiten, Nathanael Liminski (CDU). Immer wieder würden Tagebücher von Verfolgten, Briefe aus Konzentrationslagern oder sogenannte Judensterne als Devotionalien gehandelt. Zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer solle dieser kommerzielle Handel in Zukunft verboten werden. „Denn diese Relikte mit unmittelbarem Bezug zur NS-Gewaltherrschaft sind keine Kuriositäten für Kataloge, sondern stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens.“