Politik Inland

Jesidin als Sklavin – Gericht senkt Strafe für Frau leicht

Das Oberlandesgericht Koblenz senkt die Strafe für eine Frau, die eine Jesidin als Sklavin misshandelt hat. Wegen eines Beschlusses des obersten deutschen Strafgerichts wurde erneut verhandelt.

Von dpa

15.12.2025

Die Angeklagte wurde nun zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. (Archivbild)Thomas Frey/dpa

Die Angeklagte wurde nun zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. (Archivbild)Thomas Frey/dpa

© Thomas Frey/dpa

Im Fall einer Frau, die als Mitglied des sogenannten Islamischen Staates (IS) eine Jesidin als Sklavin misshandelt hat, hat das Oberlandesgericht Koblenz die Strafe leicht abgesenkt. Die Angeklagte sei bei der erneuten Verhandlung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Juli hatte das Oberlandesgericht die Frau zunächst zu neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Deutsche legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sah daraufhin unter anderem Rechtsfehler bei ihrer Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord. Das oberste deutsche Strafgericht änderte den Schuldspruch zum Teil ab. 

Neue Strafzumessung

Das Oberlandesgericht musste die Strafzumessung für die Frau daher neu verhandeln. Zur neuen Straße hieß es vom Oberlandesgericht: „Im Rahmen der Strafzumessung hat der Senat unter anderem berücksichtigt, dass die Angeklagte zwischenzeitlich eine deutliche und glaubhafte De-Radikalisierung gezeigt habe.“

Die Frau hatte in ihrer Zeit beim IS in Syrien und im Irak eine junge Jesidin drei Jahre lang als Haussklavin missbraucht, hieß es bei der ersten Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts im Juli. Ihr Mann habe die Jesidin in den Haushalt gebracht und regelmäßig vergewaltigt. Die Angeklagte habe die Vergewaltigungen ermöglicht und gefördert.

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