Politik Inland

Grünen-Fraktionschefin: AfD-Strategie nicht nachgeben

Es gibt keine Freundlichkeitsformeln zwischen Pia Schellhammer und den AfD-Abgeordneten im Parlament. Die Grünen-Politikerin drängt auf ein AfD-Verbotsverfahren.

Von Bernd Glebe, dpa

28.10.2025

Die Grünen-Fraktionschefin ist für ein AfD-Verbotsverfahren. Helmut Fricke/dpa

Die Grünen-Fraktionschefin ist für ein AfD-Verbotsverfahren. Helmut Fricke/dpa

© Helmut Fricke/dpa

Die Grünen-Fraktionschefin Pia Schellhammer warnt vor zunehmenden Störungen, Provokationen und Einschüchterungen durch AfD-Anhänger im rheinland-pfälzischen Landtagswahlkampf. Nach den Vorkommnissen in Gauersheim müsse damit gerechnet werden, dass das gezielte Angreifen von Menschen, die sich gegen die AfD äußern, vom Internet auf Veranstaltungen überschwappt, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. 

Dieses massive Auftreten und das gezielte Einschüchtern sei eine Strategie der AfD. „Und dem darf man einfach nicht Raum geben und stattgeben“, mahnte Schellhammer. Man dürfe deswegen nicht sagen: „Wir ziehen uns jetzt zurück.“ Es müsse stattdessen zu einem Schulterschluss der demokratischen Kräfte in der Gesellschaft kommen mit dem gemeinsamen Ziel: „Bis hierhin und nicht weiter.“ In Rheinland-Pfalz sei auch das Beratungsnetzwerk massiv aufgestockt worden, damit sich Bürger gegen solche Vorfälle wappnen können.

Ortsbürgermeister berichtet von Drohungen 

Ortsbürgermeister Reiner Schlesser (parteilos) berichtet von massiven Einschüchterungen. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

Ortsbürgermeister Reiner Schlesser (parteilos) berichtet von massiven Einschüchterungen. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

© Andreas Arnold/dpa

In Gauersheim im Donnersbergkreis kam es jüngst zwischen Bürgern und AfD-Anhängern bei einem öffentlichen Treffen zu Zwischenfällen mit gegenseitigen Vorwürfen. Ortsbürgermeister Reiner Schlesser (parteilos) sagte, die Veranstaltung sei von AfD-Anhängern massiv gestört worden. Es habe Provokationen, Drohungen und Einschüchterungsversuche gegeben. Die AfD wies die Vorwürfe zurück. Die Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Bedrohung ein. 

Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) verurteilte die Vorkommnisse scharf. „Wenn jemand auf die Straße geht gegen Rassismus, gegen Rechtsextremismus, muss das möglich sein, ohne dass der Mensch sagt, ich weiß nicht, ob ich das beim nächsten Mal noch einmal tun darf.“ Die Versuche der Einschüchterung gehörten nicht zu einer offenen Gesellschaft und haben nichts mit Demokratie zu tun. „Demokratie besteht auch darin, dass Menschen angstfrei in ihrer Heimat auf die Straße gehen können, sich öffentlich treffen können, ohne Angst haben zu müssen, sie werden durchs Internet geschmiert.“

Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) schaltet sich nach den Vorkommnissen in Gauersheim ein. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) schaltet sich nach den Vorkommnissen in Gauersheim ein. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

© Andreas Arnold/dpa

Schellhammer für AfD-Verbotsverfahren

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende sprach sich klar für ein AfD-Verbotsverfahren aus. Der Partei gehe es nicht darum, bestimmt inhaltliche Themen zu setzen und zu lösen. Der AfD gehe es stattdessen mit jedem einzelnen Thema nur darum, den Staat und die staatlichen Institutionen verächtlich zu machen. „Ich bin ich überzeugt davon, dass es an der Zeit ist, dieses Verfahren zu begründen“, betonte Schellhammer. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.

„Keine Freundlichkeitsgrußformel“ mit AfD-Abgeordneten

Die AfD sitzt seit 2016 im Landtag von Rheinland-Pfalz. (Symbolbild)Carsten Koall/dpa

Die AfD sitzt seit 2016 im Landtag von Rheinland-Pfalz. (Symbolbild)Carsten Koall/dpa

© Carsten Koall/dpa

Ein AfD-Verbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Eine Partei kann nur verboten werden, wenn ihr nachgewiesen wird, dass sie die demokratische Grundordnung nicht nur ablehnt, sondern auch aktiv bekämpft.

Zu ihrem Umgang mit den AfD-Abgeordneten im rheinland-pfälzischen Landtag sagte die Vorsitzende der Grünen-Regierungsfraktion, dass sie jeglichen persönlichen Kontakt vermeide. „Für mich sind es keine Demokratinnen und Demokraten“, sagte Schellhammer. „Da gibt es keine Freundlichkeitsgrußformel und das halte ich schon so die ganze Zeit.“

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