Gericht vertagt Entscheidung zu Nord-Stream-Auslieferung
Die Entscheidung über die Auslieferung eines in Italien festgenommenen Nord-Stream-Verdächtigen nach Deutschland bleibt weiter offen. Das Gericht trifft nach langen Beratungen noch keine Entscheidung.

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines hatten vor drei Jahren weltweit Aufsehen erregt. (Archivbild)Stefan Sauer/dpa
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Im juristischen Streit um die Auslieferung eines mutmaßlichen Beteiligten an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines an Deutschland hat ein italienisches Gericht seine Entscheidung vertagt. Das Berufungsgericht in Bologna kam nach stundenlangen Beratungen noch zu keinem Ergebnis, wie der Verteidiger des Ukrainers Serhij K. mitteilte. Wann eine Entscheidung durch die Richter erfolgt, ist bisher nicht bekannt.
K. gilt als einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge auf die Gasleitungen aus Russland im September 2022. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion an dem früheren deutsch-russischen Prestigeprojekt und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Deshalb soll er in Deutschland vor Gericht gestellt werden.
K. war im Sommer auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an der italienischen Adriaküste festgenommen worden, wo er mit seiner Frau und seinen Kindern Urlaub machte. Offenbar rechnete er nicht damit, dass ihm sein Aufenthalt in Italien zum Verhängnis werden könnte. Seit seiner Festnahme sitzt der Ukrainer im Norden Italiens in einem Hochsicherheitsgefängnis.
Oberstes Gericht stoppte zuvor Auslieferung
Ursprünglich hatte das Gericht bereits im September grünes Licht für die Auslieferung gegeben. Der Anwalt des Ukrainers brachte den Fall jedoch vor Italiens oberstes Gericht. Dieses stoppte vor gut einer Woche die Auslieferung überraschend wegen Verfahrensmängeln und gab den Fall zurück nach Bologna. Neu zusammengesetzt sollte das Gericht erneut über den Fall entscheiden.
Von italienischer Seite war die Auslieferung damit gerechtfertigt worden, dass gegen den Ukrainer auch ein Terrorismusverdacht bestünde. Von deutscher Seite war dieser Vorwurf jedoch nicht erhoben worden. Vielmehr war von Sabotage die Rede. Diese „Umqualifizierung des Sachverhalts“ bezeichnete der Kassationsgerichtshof in Rom als unrechtmäßig.
Explosionen an Pipelines sorgten weltweit für Aufsehen
Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines hatten vor drei Jahren weltweit Aufsehen erregt. Ein halbes Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschädigten mehrere Sprengungen die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Insel Bornholm registriert.